Das Altersvorsorgereformgesetz sorgt für scharfe Kritik aus der Versicherungsbranche. BVK-Präsident Michael H. Heinz spricht von einem „Schlag ins Gesicht“ der Vermittler. Besonders der Staatsfonds und der Kostendeckel stehen im Fokus.
Die Verabschiedung des Altersvorsorgereformgesetzes im Deutschen Bundestag sorgt für heftige Reaktionen aus der Versicherungsbranche. Besonders kritisch äußert sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), der die geplante Einführung eines staatlich verwalteten Fonds zur privaten Altersvorsorge als massiven Eingriff in den Markt bewertet.
BVK-Präsident Michael H. Heinz findet deutliche Worte: „Das ist ein Schlag ins Gesicht unseres ehrbaren Berufstandes“ Mit der Reform nehme der Staat aus Sicht des Verbands eine problematische Doppelrolle ein. „Damit tritt der Staat in eine ordnungspolitisch äußerst fragwürdige Rolle des Regulierers, Schiedsrichters und gleichzeitig Wettbewerbers ein.“
Im Zentrum der Kritik steht der geplante staatliche Vorsorgefonds. Dieser trete in direkte Konkurrenz zu privaten Anbietern und Vermittlern. Für den BVK ist das ein Paradigmenwechsel mit weitreichenden Folgen für den Markt.
Entsprechend emotional fällt die Reaktion aus: „Dass sich die Bundesregierung darauf verständigt und dies nun mit ihrer Mehrheit im Bundestag beschlossen hat, ist für uns eine blanke Provokation und an Ignoranz nicht mehr zu überbieten“, erklärt Heinz. „Ich kann meine Wut und Enttäuschung darüber nur schwer zurückhalten und bin mehr als entsetzt über dieses Ergebnis.“
Der Verband sieht zudem die Rolle der Vermittler geschwächt. Gerade die individuelle Beratung sei ein zentraler Bestandteil funktionierender Altersvorsorge. „Allein die qualifizierte Beratung durch Vermittler bietet eine Gewähr dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine auf ihre Lebenssituation abgestimmte und realistische Altersvorsorgestrategie umsetzen können.“ Standardisierte Produkte ohne Beratungspflicht könnten dies nicht leisten.
Neben dem Staatsfonds stößt auch der geplante pauschale Kostendeckel von einem Prozent auf deutliche Ablehnung. Aus Sicht des Verbandes werde damit die Komplexität der Altersvorsorge unterschätzt. Beratungs- und Betreuungsaufwand seien hoch und ließen sich nicht pauschal begrenzen.
Trotz der scharfen Kritik erkennt der BVK auch positive Ansätze in der Reform. Dazu zählt insbesondere die höhere staatliche Förderung mit bis zu 540 Euro jährlich sowie Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind. Auch die Einbeziehung von Selbständigen in das Fördersystem wird ausdrücklich begrüßt. „Zumindest damit griff die Bundesregierung unsere langjährige Forderung auf“, so Heinz. Weitere Pluspunkte sieht der Verband im Wegfall von Beitragsgarantien, der höhere Renditechancen am Kapitalmarkt eröffnen könne, sowie im Bestandsschutz für bestehende Riester-Verträge.