Altersvorsorgedepot: Bundesregierung einigt sich auf Nachfolger für Riester-Rente

Quelle: ChatGPT

Die Bundesregierung hat sich auf einen tiefgreifenden Kurswechsel in der privaten Altersvorsorge geeinigt. Weniger Garantien, mehr Kapitalmarkt, geringere Kosten und eine einfachere Förderung sollen das System attraktiver machen.

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD haben sich auf die finalen Details der Altersvorsorgereform geeinigt. Der Bundestag soll bereits am 26. März darüber abstimmen. Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Stattdessen kommt das sogenannte Altersvorsorgedepot.

Der Gesetzgeber verabschiedet sich bewusst von zentralen Prinzipien der bisherigen Riester-Systematik und setzt auf mehr Kapitalmarktorientierung, geringere Kosten und eine vereinfachte Förderung.

Die wohl größte Veränderung betrifft die Garantien. Während Riester-Produkte bislang eine verpflichtende 100-prozentige Beitragsgarantie bieten mussten, fällt diese im neuen System weg. Künftig können Sparer frei entscheiden, ob sie auf Sicherheit oder Rendite setzen und dabei einer Aktienquote von bis zu 100 Prozent vertrauen. Damit reagiert die Politik auf einen der größten Kritikpunkte an Riester: die geringe Rendite durch hohe Sicherheitsanforderungen. Das Altersvorsorgedepot setzt stattdessen stärker auf kapitalmarktorientierte Lösungen, insbesondere ETFs.

Auch bei den Kosten vollzieht sich ein klarer Bruch mit der Vergangenheit. Während Riester-Produkte typischerweise jährliche Kosten von zwei bis drei Prozent verursachen, wird für Standardprodukte im neuen System ein Kostendeckel von einem Prozent eingeführt.

Gleichzeitig wird die Förderung deutlich vereinfacht. Statt komplexer Zulagenlogik gilt künftig ein transparentes Prinzip: 50 Cent staatlicher Zuschuss pro eingezahltem Euro bis zu einer bestimmten Grenze. Darüber hinaus sinkt die Förderung gestaffelt, bleibt aber klar nachvollziehbar. Besonders für Familien wurde nachgebessert. Die volle Kinderzulage ist künftig bereits mit deutlich geringeren Eigenbeiträgen erreichbar. Damit wird die Förderung auch für Haushalte mit niedrigerem Einkommen deutlich zugänglicher.

Öffnung für Selbstständige und neue Anbieterstruktur

Ein weiterer Paradigmenwechsel: Erstmals werden auch Selbstständige in die Förderung einbezogen. Während sie im Riester-System bislang außen vor blieben, können sie künftig ebenfalls vom Altersvorsorgedepot profitieren. Zusätzlich soll ein staatlich organisierter Anbieter ein Standardprodukt bereitstellen. Ziel ist es, ein einfaches, kostengünstiges und transparentes Angebot für breite Bevölkerungsschichten zu schaffen.

Für die rund 15,9 Millionen bestehenden Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Sparer können ihre Verträge unverändert weiterführen und weiterhin von den bisherigen Zulagen profitieren. Alternativ besteht die Möglichkeit, das angesparte Kapital in das neue Altersvorsorgedepot zu übertragen. Das soll ohne Verlust von Förderungen oder steuerlichen Vorteilen geschehen. Auch eine parallele Nutzung beider Systeme ist denkbar. Ein klarer Hinweis gilt jedoch: Eine Kündigung bestehender Verträge kann teuer werden. In diesem Fall müssten staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile vollständig zurückgezahlt werden.

Trotz der Reform kann es für bestimmte Zielgruppen sinnvoll sein, noch bis Ende 2026 einen Riester-Vertrag abzuschließen. Vor allem Geringverdiener mit mehreren Kindern profitieren im bisherigen System von festen Kinderzulagen. Dieses Zeitfenster schließt sich jedoch endgültig zum Jahresende 2026. Danach ist der Einstieg in das alte System nicht mehr möglich.