Mit dem Altersvorsorgereformgesetz startet der nächste Anlauf für einen Neustart der privaten Vorsorge. Das neue Modell kommt wohl mit mehr Kapitalmarkt und weniger Garantiezwang. An welcher Stelle ein nachgebessert werden sollte, erklärt Robert Peres, Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zum „Altersvorsorgereformgesetz“ in den Bundestag eingebracht, dort wurde er am 26. Februar 2026 in erster Lesung beraten. Ein guter Start zur Schließung der Versorgungslücke. Die Vorgänger-Regierung hatte bereits ein Altersvorsorgedepot im Koalitionsvertrag vereinbart, zu einem Regierungsentwurf kam es aber nie, da die Koalition auseinanderbrach. Die FDP-Fraktion hat dann eigenständig einen solchen Antrag eingebracht, der aber nicht weiterverfolgt wurde. Dem ging jahrelanger politischer Streit voran, meist darüber, wie ein sinnvolles Alternativangebot zur Riester-Rente aussehen sollte. Diese war von Anfang an kritisch gesehen worden, weil sie zu teuer ist und mit ihren festen Garantien die Renditen vernichtet und das ganze Modell unattraktiv macht.
Fest steht: Der Einbezug des Kapitalmarkts in das deutsche System der Altersvorsorge ist überfällig. Viele Experten haben das seit Jahren gefordert. Die teilweise Umstellung der gesetzlichen Rente auf Fondsbasis, ähnlich dem schwedischen Modell, ist am fehlenden politischen Willen gescheitert. Lediglich die Liberalen hatten sich dieser Variante offen gegenüber gezeigt. Union und SPD hatten sich dem jedoch verweigert und so blieb eben nur die zweite Säule der Altersvorsorge als Ort einer größeren Reform übrig. Der Entwurf bringt eine breite Möglichkeit der Depotaufstellung (außer Einzelaktien) und damit aber auch größere individuelle Risiken für den Sparer. Dazu fördert der Staat jährlich bis zu 460 Euro als Grundzulage plus 300 Euro pro Kind, sofern der Bürger mindestens 1800 Euro pro Jahr einlegt.
Auf einer Veranstaltung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge in Berlin, bei der ein Vertreter des Finanzministeriums die vorläufigen Eckpunkte des Gesetzes erläuterte, zeigten sich die anwesenden Repräsentanten der Finanzanbieter zufrieden. Für sie ist das neue Angebot durchaus interessant: Vermögensverwalter profitieren von den strukturellen Vorteilen, die Standardisierung und strengere Kostenvorgaben werden Skaleneffekte und Effizienz belohnen. Auch Versicherer müssen Standardprodukte anbieten und sich generell umstellen, denn die Kosten sind bei 1,5 Prozent gedeckelt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die Reform grundsätzlich, da sie mehr Rendite und weniger Bürokratie verspricht, fordert aber Nachschärfungen für faire Wettbewerbsbedingungen, denn das Zillmer-Verbot und strengere Beratungspflichten gegenüber normalen Depotanbietern belasten Versicherer.
Die gute Nachricht: die Garantiefunktionen sollen optional bleiben. In den kommenden Ausschussberatungen wird es auch darum gehen, ob die Förderung ausgeweitet wird und ob eine Öffnungsoption für die Betriebe kommt, sich am Altersvorsorgedepot zu beteiligen. Das wäre wirklich ein Durchbruch. Finanzausschussmitglieder von SPD und CDU haben bereits angedeutet, hierfür offen zu sein. Hauptthema in den nächsten Wochen werden wohl die 1,5 Prozent Kosten werden, die einigen viel zu hoch erscheinen, wenn man bedenkt, dass man ein MSCI World ETF-Depot für Kosten von 0,1-0,3 Prozent besparen kann. Auch der Bundesrat hat bereits seine Bedenken gegen den Kostendeckel geäußert. Die 1,5 Prozent Gebühren mindern langfristig das Ergebnis maßgeblich und sind weit entfernt von „internationaler Best Practice“. Anfang 2027 soll die Reform in Kraft treten. Man darf gespannt sein.