Der Referentenentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge verändert den Markt grundlegend. Für Lebensversicherer entstehen neue Chancen, aber auch erheblicher Anpassungsdruck. Besonders Kosten, Beratung und Rentenphase werden zum strategischen Prüfstein.
Der Referentenentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge markiert einen tiefen Einschnitt und zugleich den Versuch eines Neuanfangs. Nach Jahren stagnierender Riester-Verträge und wachsender Kritik an starren Garantievorgaben will der Gesetzgeber staatlich geförderte Vorsorge einfacher, transparenter und deutlich kapitalmarktorientierter gestalten. Für Verbraucher soll die Förderung verständlicher werden. Für Anbieter eröffnet die Reform neue Möglichkeiten, erklärt Assekurata-Geschäftsführer Reiner Will in einem Blog-Beitrag. Doch der Entwurf verschiebt zugleich maßgebliche Wettbewerbsparameter, die den Vorsorgemarkt neu ordnen könnten.
Im Mittelpunkt der Reform stehen zwei Produktwelten: ein neues Altersvorsorgedepot ohne Garantien als klar kapitalmarktnahes Modell sowie ein modernisiertes Garantieprodukt mit wahlweise 100 oder 80 Prozent Kapitalgarantie. Während die Depot-Variante Chancenorientierung und niedrige Kosten in den Vordergrund rückt, bleibt das Garantieprodukt das Angebot für sicherheitsorientierte Sparer. Gleichzeitig soll es mehr Spielraum für renditestärkere Anlagestrukturen bieten. Für Lebensversicherer bedeutet das einerseits Freiheit in der Kapitalanlage, andererseits die Herausforderung, sich gegenüber einem einfachen und potenziell sehr preisaggressiven Vergleichsmaßstab zu behaupten.
Besonders einschneidend ist, dass die lebenslange Verrentung im neuen System nicht mehr zwingend vorgesehen ist. Verbraucher können sich künftig auch für Auszahlungspläne entscheiden, die nur bis mindestens zum 85. Lebensjahr reichen. Das verändert die Marktmechanik grundlegend: Die Versicherungswirtschaft muss ihren Wertbeitrag als Absicherer des Langlebigkeitsrisikos deutlich stärker erklären und aktiv vermitteln. Die Gefahr ist real, dass Kapital bei reinen Auszahlungsplänen nicht bis zum Lebensende reicht. Es ist ein Risiko, das der Entwurf bewusst in Kauf nimmt und das langfristig auch den Staat wieder stärker belasten könnte.
Deutlich sichtbar wird die Neuausrichtung zudem beim Thema Kosten und Standardisierung. Mit der Einführung eines Effektivkostendeckels von 1,5 Prozent für Standarddepots und der verpflichtenden Verteilung der Abschlusskosten über die Vertragslaufzeit setzt der Gesetzgeber klare Leitplanken. Für Lebensversicherer, deren Wertschöpfung stark auf Risikomanagement, Service und langfristiger Bestandsführung beruht, kann ein einheitlicher Kostenmaßstab jedoch zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Gleichzeitig dürften neue Marktteilnehmer wie Neobroker oder digitale Vermögensverwaltungen stärker in den geförderten Markt drängen. Das gilt natürlich vorbehaltlich, dass sie den administrativen Aufwand staatlicher Förderung bewältigen können.
Eine weitere Verschiebung betrifft die Entbündelung von Zusatzabsicherungen. Künftig sollen geförderte Produkte weitgehend ohne biometrische Bausteine auskommen, was zwar Komplexität reduziert, aber auch Versorgungslücken verursachen kann. Wer etwa eine Absicherung bei Erwerbsminderung benötigt, muss diese zukünftig separat organisieren.
Auch die Wechselmechanik wird umgebaut: Verbraucher können künftig leichter den Anbieter wechseln, und Abschlusskosten sind über die gesamte Laufzeit zu strecken. Das stärkt die Kundenseite, fordert aber Lebensversicherer heraus, ihre Bestände und Verwaltungsprozesse effizienter, digitaler und serviceorientierter aufzustellen. Gleichzeitig müssen sie sicherstellen, dass auch bestehende Riester-Bestände in das neue System migriert werden können. Das dürfte eine durchaus komplexe Transformationsaufgabe werden.
Hoher Beratungsbedarf trifft auf Kostendruck
Kapitalmarktnähere Lösungen erfordern eine qualifizierte Aufklärung zu Risiken, Volatilität und Auszahlungslogiken. Doch der Regulierungsrahmen erschwert eine wirtschaftlich tragfähige Beratung, weil Kosten und Vergleichbarkeit zunehmend in den Vordergrund rücken. Es besteht an dieser Stelle die Gefahr, dass Beratung aus dem Standardsegment verdrängt wird und ein der Weg in Richtung „Selbstabschlüsse“ geht. „Qualifizierte Beratung würde dann stärker segmentiert und wäre nur noch in bestimmten Kundengruppen oder innerhalb spezifischer Vergütungsmodelle wirtschaftlich tragfähig. Dies könnte den Zugang zu hochwertiger Beratung für viele Verbraucher erschweren", mahnt Will
Lebensversicherer integrieren bereits verstärkt Fonds und ETFs in ihre Vorsorgemodelle. Dieser Trend passt zur Reform, sofern deutlich bleibt, dass die Versicherungshülle wesentliche Mehrwerte liefert: Stabilisierung, Risikomanagement, Absicherung der Auszahlungsphase und langfristige Bestandssicherheit. Mit der neuen 80/100%-Garantiearchitektur können hybride Modelle zum Renditebaustein werden, doch die Branche muss den Mehrwert klar kommunizieren. „Je stärker die Ansparphase einem Depotmodell ähnelt, desto wichtiger wird es für Lebensversicherer, den Mehrwert der Versicherungshülle klar zu vermitteln. Gleichzeitig müssen Kosten- und Prozessposition so gestaltet sein, dass sie diesen Mehrwert nicht konterkarieren", unterstreicht Will.
Der Entwurf reduziert zwar Komplexität, aber längst nicht überall. Die geplanten Informationspflichten bleiben anspruchsvoll, und der Zertifizierungsprozess birgt erhebliche Rechtsrisiken für Anbieter. Auch die Frage der Förderzugänglichkeit für Selbstständige bleibt ungeklärt und wird erst 2031 überprüft. Für eine Erwerbsgruppe, die bereits heute häufig Versorgungslücken aufweist, ist es ein sehr spätes Datum.
Damit die Reform ihr Ziel erreicht, sind laut Will gezielte Nachschärfungen notwendig:
- Kostendeckel funktional differenzieren statt Einheitsmaßstab
- Beratung wirtschaftlich möglich halten und Vergütungslogik praxistauglich regeln
- Optionale biometrische Module begrenzt und standardisiert zulassen
- Wechselregime praxisfest gestalten und Fehlanreize vermeiden
- Verständliche, zielgenaue und operationalisierbare Informationspflichten
- Förderzugang für Selbstständige früher klären und systematisch öffnen
Gelingt dieser Feinschliff, bietet die Reform die Chance auf ein modernes, renditestarkes und zugleich verlässliches Altersvorsorgesystem. Bleibt er aus, besteht die Gefahr, dass Kostenlogik und Standardisierung über den Versorgungsgedanken dominieren.