Aus Sicht der Kritiker rechtfertigen selbst teure Operationen die regelmäßigen Beitragszahlungen oft nicht. Denn Tierkrankenversicherungen sind keineswegs billig. Zwar lässt sich eine OP-Versicherung für einen jungen und kleinen Hund – als Beispiel sei hier ein Schnauzer genannt – schon ab 240 Euro im Jahr abschließen, wie eine Suche mit dem Vergleichsrechner der Maklerseite „www.vergleichen-und-sparen.de“ zeigt (Tarife ohne Selbstbeteiligung). Doch bereits für solche Rassen steigt der Preis mit zunehmendem Alter: Für einen fünfjährigen Schnauzer sind Prämien zwischen 360 und 600 Euro keine Seltenheit.
Für größere oder genetisch vorbelastete Rassen muss man noch tiefer in die Tasche greifen – der teuerste OP-Schutz für Französische Bulldoggen liegt bei 903,12 Euro im Jahr (ohne Selbstbeteiligung).
Noch kostspieliger ist die Krankenvollversicherung
Noch kostspieliger ist eine Krankenvollversicherung. Auch hier seien wieder Beispiele des Vergleichsrechners der Maklerseite „www.vergleichen-und-sparen.de“ genannt (Stand 26. August 2025); zur besseren Vergleichbarkeit erneut ohne Selbstbeteiligung (deren Wahl in Höhe der eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gilt im Übrigen als häufiger Spartipp). Ein junger Mischling bis 44 Zentimeter Schulterhöhe ist ab 586,80 Euro im Jahr versicherbar, der teuerste Tarif liegt jedoch – bei unverfänglicher Rasse und unverfänglichem Alter – bereits bei 1.625,52 Euro.
Für eine fünfjährige Französische Bulldogge werden sogar 2.110,20 Euro fällig. Und die Stiftung Warentest nennt einen Tarif für einen siebenjährigen Labrador, der es 2023 auf 4.963 Euro brachte – aktuell dürfte dieser Betrag eher noch gestiegen sein.
Die Sache mit den Klauseln
Sowohl Operationskostenversicherungen als auch Tierkrankenvollversicherungen gibt es zu ganz verschiedenen Konditionen und mit verschiedenem Leistungsumfang. So wären sicher auch die Kosten „für den kleinen Geldbeutel“ kalkulierbar. Jedoch: Verbraucherschützer warnen vor unangenehmen Überraschungen. Und dies hat mehrere Gründe:
- Speziell für Operationskostenversicherungen gilt: Manche Tarife leisten keineswegs bei allen Operationen, sondern nur bei ungeplanten Operationen. Dies ist dann vergleichbar mit einer Unfallversicherung für Tiere – geleistet wird zum Beispiel bei einer Magenverdrehung oder einem Knochenbruch, nicht aber bei einer Operation wegen einer chronischen Atemweg-Erkrankung.
- Sowohl für Operationskosten- als auch Krankenvollversicherungen gilt: höchst tückisch sind Klauseln, die Behandlungen zur Korrektur angeborener oder genetischer Anomalien ausschließen. Denn ähnlich wie bei der abstrakten Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung könnten diese Klauseln ein Mittel sein, sich einfach um die Versicherungsleistung zu drücken.
Der Ausschluss von Behandlungen zur Korrektur angeborener oder genetischer Anomalien
Die kurzen Beine des Dackels, die beeindruckende Größe des Schäferhunds, die flache Schnauze der Bulldoggen – gerade bei Rassehunden sind viele gesundheitlichen Probleme genetisch bedingt oder lassen sich leicht auf eine genetische Prädisposition zurückführen. So leiden kleine Rassen mit langem Rücken und kurzen Beinen häufig an der sogenannten "Dackellähme" – einer Quetschung oder Verletzung des Rückenmarks, die zu irreparablen Lähmungserscheinungen führt. Neben Dackeln sind Französische Bulldoggen, Pinscher, Zwergpudel, Cockerspaniel, Basset oder Pekingesen betroffen.
Andere Beispiele rassentypischer Probleme sind Atemprobleme beim Mops oder bei Bulldoggen oder Gelenkkrankheiten beim Schäferhund. Die selektive Züchtung der Hunderassen hat hier dazu geführt, dass nicht nur gewünschte Eigenschaften der Hunderassen weitergegeben werden, sondern auch eine Anfälligkeit für spezifische Krankheiten "weitergezüchtet" wird.
Gerade eine Anfälligkeit bestimmter Rassen für bestimmte Erkrankungen macht aber Klauseln so tückisch, die Behandlungen zur Korrektur angeborener oder genetischer Anomalien ausschließen. Bei einem ungewöhnlich großen Hund zum Beispiel können viele Belastungserscheinungen – der Gelenke, des Kreislaufs oder des Herzens – direkt oder indirekt auf die Größe zurückgeführt werden. Bei Hunden mit platter Schnauze kann vieles als Folge einer hohen Belastung der Atemwege erklärt werden usw. usf. Demnach wäre es einem Versicherer in vielen Fällen möglich, sich bei einer Erkrankung oder vor einer Operation auf die Klausel zu berufen und eine Übernahme der Kosten zu verweigern.
Leistungsstudien fehlen
Zwar: es fehlen Leistungsstudien, die nahelegen, dass sich Versicherer tatsächlich häufig mit Verweis auf die Klausel aus der Leistungspflicht stehlen. Beobachtungen am Markt legen eher nahe, dass solche Klauseln dann genutzt werden, wenn sich Behandlungen bei einem Tier häufen. Dennoch sorgt schon die Existenz solcher Klauseln für eine Verunsicherung der Versicherungsnehmer.
Man kann demnach Finanztip durchaus in der Kritik folgen, wenn auf der Internetseite des Verbraucherportals zu lesen ist: die Klauseln können „auf viele Behandlungsgründe zutreffen – angefangen bei Hüftdysplasie bei bestimmten Hunderassen (Dysplasien werden bei einigen Versicherern namentlich ausgeschlossen) oder Atemwegsproblemen zum Beispiel bei Möpsen oder Perserkatzen.“ Am Ende sind es dann gerade jene Eingriffe, gegen die sich ein Tierfreund absichern wollte, bei denen die Versicherung letztendlich überhaupt gar nicht leistet.