Rentenversicherungspflicht für Versicherungsmakler? Warum ein Insolvenz- und Haftungsrisiko für bis zu 30 Jahre besteht

Quelle: DALL-E

Viele Solo-Selbständige wie Makler, Künstler oder Journalisten riskieren hohe Nachzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Denn wer als „arbeitnehmerähnlich“ gilt, muss Beiträge zahlen, auch wenn er formal selbständig ist. Warum für Versicherungsmakler auch ein Insolvenz- und Haftungsrisiko für bis zu 30 Jahre bestehen kann, erklären Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala und Peter Schramm.

Viele Solo-Selbständige, darunter auch Einzelmakler, unterschätzen ein großes Risiko: Die gesetzliche Rentenversicherung kann für sie Pflicht sein – oft rückwirkend und mit hohen Nachzahlungen. Das betrifft nicht nur Makler, sondern auch andere Berufsgruppen wie Lehrkräfte an Privatschulen, Künstler, Pflegekräfte, Journalisten, Friseure, ausgewerbetreibende, Handwerker oder Hebammen, und einige mehr, die im Laufe der Jahrzehnte hinzugekommen sind, um sie vor Altersarmut zu schützen.

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Wer ist betroffen?

  • Einzelmakler, insbesondere solche, die an Makler-Pools angeschlossen sind
  • Lehrkräfte an privaten Schulen
  • Künstler und Schauspieler
  • Pflegekräfte und Heilberufler
  • Journalisten mit festen Auftraggebern
  • Friseure in Franchise-Systemen
  • Hebammen
  • Hausgewerbetreibende
  • Handwerker
  • Selbständige mit nur einem Auftraggeber und ohne Mitarbeiter

Diese Gruppen gelten als schutzbedürftig entweder bereits aufgrund ihres Berufes oder weil wirtschaftlich (nicht persönlich) abhängig, auch wenn sie formal selbständig sind. Also ohne dass es sich um „Scheinselbständige“ handelt, die als abhängig Beschäftigte gelten, mithin echte Arbeitnehmer sind. Deshalb gibt es für die die sogenannten „arbeitnehmerähnlichen Selbständigen“ spezielle Regeln zur Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (§ 2 Nr. 9 SGB VI).

Warum ist Rentenversicherungspflicht relevant?

Die gesetzliche Rentenversicherung schützt wirtschaftlich abhängige Selbständige, die oft nur von ihrer Arbeitskraft leben und wenig Rücklagen haben. Diese Personen gelten als „arbeitnehmerähnlich“ und müssen daher Rentenbeiträge zahlen.

Makler-Pools sind oft nur „Abrechnungsstellen“, aber sie bündeln viele Leistungen und schaffen wirtschaftliche Abhängigkeiten. Deshalb wird diese Verbindung von der Rentenversicherung als schutzbedürftig angesehen.

Folgen der Pflichtversicherung

  • Nachforderungen von Rentenversicherungsbeiträgen können bis zu 30 Jahre rückwirkend erhoben werden. Und zwar der volle Beitrag – auch den sonst „Arbeitgeberanteil“.
  • Dazu kommen Säumniszuschläge von 1 Prozent für jeden Monat. Über 30 Jahre sind das auf den ersten geschuldeten Beitrag nochmals bis zu 360 Prozent.
  • Die Nachzahlungen können steuerlich nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden – nur begrenzt als Sonderausgaben.
  • Die Nachzahlungen können existenzbedrohend sein, weil sie hohe Summen umfassen.
  • Beispiel: Künstler berichteten von sechsstelligen Nachforderungen, die sie fast ruiniert hätten.

Was kann man tun?

  • Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung: Klärt, ob Versicherungspflicht besteht oder nicht.
  • Steuerberater können hierbei oft nicht helfen, da sie keine Rechtsdienstleistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) anbieten dürfen.
  • Deshalb ist die Beratung durch spezialisierte Rechtsberater oder Sozialrechtsexperten wichtig.

Wichtige Hinweise zur Verjährung

  • Beitragsnachforderungen können bis zu 30 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden (nach §25 Abs. 1 SGB IV).
  • Bedingter Vorsatz genügt – also dass der Selbstständige sich nicht gemeldet hat, obwohl er Kenntnis von der Rentenversicherungspflicht hatte oder dies zumindest für möglich hielt
  • Maximal 4 Jahre Verjährungsfrist gelten nur dann, wenn der Selbstständige guten Glaubens war, nicht versicherungspflichtig zu sein. Bei einem Versicherungsmakler wird man dies kaum annehmen.
  • Viele Selbständige sind sich ihrer Rentenversicherungspflicht nicht bewusst oder verdrängen dies absichtlich und sparen daher keine Beiträge an.
  • Wenn Nachzahlungen eintreffen, sind diese sofort fällig und können zu finanziellen Problemen führen.

Fazit

Die Rentenversicherungspflicht ist kein bürokratischer Zufall, sondern dient dem Schutz wirtschaftlich abhängiger Selbständiger. Doch viele Solo-Selbständige unterschätzen die Gefahr und riskieren hohe Nachzahlungen oder sogar Insolvenz. Es ist daher dringend zu empfehlen, frühzeitig prüfen zu lassen, ob eine Rentenversicherungspflicht besteht – am besten durch Experten.