Versicherungsschutz für den Schulweg: Tipps für Eltern

Quelle: Gemini_Generated_Image

Schulanfang bedeutet mehr als neue Stifte und Schultüten. Es ist auch der Start in einen risikobehafteten Alltag. Besonders der Schulweg birgt Gefahren, für die der gesetzliche Versicherungsschutz oft nicht ausreicht. Eltern sollten wissen, wie sie ihre Kinder richtig absichern können und welche Versicherungslücken besonders tückisch sind.

Der erste Schultag ist für viele Familien ein großer Moment. Zwischen Stolz und Aufregung mischt sich aber auch die Sorge um die Sicherheit der Kinder und das nicht zu Unrecht: Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts verunglückten im Jahr 2024 insgesamt 27.200 Kinder im Straßenverkehr. 53 von ihnen kamen dabei ums Leben. Eine Zahl, die erschüttert und Eltern sensibilisieren sollte, wie wichtig eine frühzeitige Risikoabsicherung ist. Besonders der Schulweg gilt als kritische Zeit: Die meisten Unfälle passieren morgens zwischen sieben und acht Uhr.

Schulweg einüben: Sicherheit beginnt vor dem ersten Schultag

Eltern sind gut beraten, den Schulweg gemeinsam mit ihren Kindern einzuüben – und das möglichst frühzeitig. Dabei gilt: Nicht der kürzeste, sondern der sicherste Weg zählt. Besonders hilfreich kann es sein, die Rollen zu tauschen: Kinder bringen die Eltern zur Schule und erklären dabei, worauf sie achten. So trainieren sie nicht nur den Weg, sondern lernen, Risiken bewusst zu erkennen.

Gesetzliche Unfallversicherung: nur auf dem direkten Weg

Kommt es auf dem direkten Schulweg zu einem Unfall, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Sie deckt Behandlungskosten und medizinische Leistungen. Doch dieser Schutz ist an klare Bedingungen geknüpft: Der Weg muss unmittelbar zur Schule oder nach Hause führen. Bereits das Abweichen, um beispielsweise einen Freund zu besuchen, kann den Versicherungsschutz erlöschen. Das gleiche gilt für Umwege zu privaten Terminen oder zum Sportverein.

Einzelfallprüfung bei Umwegen: Kinderlogik wird berücksichtigt

Anders als bei Erwachsenen gilt bei Kindern ein etwas kulanterer Maßstab. Gerichte berücksichtigen, dass Kinder altersgemäß handeln – auch unüberlegt oder aus Zerstreutheit. So hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Versicherungsschutz auch dann besteht, wenn ein Kind zwei Busstationen zu weit fährt, um danach zurückzulaufen (Az. B 2 U 29/06 R). Auch ein längerer, aber sicherer Heimweg gilt als versichert, sofern er der Heimfahrt dient. Doch Achtung: Der Besuch bei einem Freund beendet den Schutz.

Private Unfallversicherung: Schutz über die Schule hinaus

Die Lücken im gesetzlichen Schutz lassen sich mit einer privaten Unfallversicherung schließen. Diese greift auch in der Freizeit und bei privaten Wegen. Besonders positiv: Viele Anbieter verzichten bei bestimmten Tarifen auf Gesundheitsfragen – eine große Hilfe für Kinder mit Vorerkrankungen. Der Nachteil: Die Leistung erfolgt nur bei Unfällen, also plötzlichen, äußeren Einwirkungen. Krankheiten sind nicht abgedeckt. Dabei ist der Anteil von Unfällen an kindlicher Invalidität mit rund neun Prozent vergleichsweise gering.

Kinderinvaliditätsversicherung: Die umfassendere Absicherung

Wer mehr Schutz möchte, kann zur Kinderinvaliditätsversicherung greifen. Sie leistet nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei zahlreichen schweren Krankheiten. Allerdings sind hier Gesundheitsfragen Standard und die Prämien spürbar höher. Gerade bei Vorerkrankungen kann die Annahme schwierig werden. Dennoch ist sie für viele Familien eine sinnvolle Ergänzung zur reinen Unfallversicherung.