Die Bundesregierung schafft Klarheit zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichtsrichtlinie. Der Versichererverband begrüßt den Referentenentwurf, mahnt aber realistischere Kostenschätzungen und spürbare Entlastungen an. Insbesondere bei den europäischen Standards sehen die Versicherer dringenden Nachbesserungsbedarf.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht. Damit gebe es endlich mehr Klarheit für die betroffenen Unternehmen, betont GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen: „Es ist gut, dass die Bundesregierung jetzt Klarheit schafft, wie es mit der CSRD weitergeht.“
Besonderes Lob erhält die geplante Integration der europäischen Vereinfachungen in das nationale Gesetz. Unternehmen mit 501 bis 1.000 Beschäftigten sollen für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 von der Berichtspflicht befreit werden, sobald das sogenannte Omnibus-Paket auf EU-Ebene finalisiert ist.
Doch trotz dieser Fortschritte mahnt der GDV realitätsnahe Einschätzungen beim administrativen Aufwand an. Zwar seien die geschätzten Kosten inzwischen niedriger als in früheren Entwürfen, aber nach Einschätzung des Verbands weiterhin viel zu niedrig. „Das gilt insbesondere für den Implementierungsaufwand, der unseren Schätzungen zu Folge pro Versicherungsunternehmen bis zu 25fach höher ist, als von der Bundesregierung geschätzt.“, erklärt Asmussen.
Ein wesentlicher Hebel für Entlastung liege laut GDV in der Vereinfachung der europäischen Nachhaltigkeitsstandards (ESRS). Der Verband fordert von der Bundesregierung ein intensives Engagement auf EU-Ebene, um substanzielle Erleichterungen durchzusetzen. Trotz der positiven Bewertung des Entwurfs kritisieren die Versicherer die extrem kurze Konsultationsfrist: Stellungnahmen sind nur bis zum 21. Juli 2025 möglich. Aus Sicht des GDV ist das ein denkbar knapper Zeitraum für eine fundierte Rückmeldung zu einem derart komplexen Regelwerk.