Tarifabschluss Versicherungsbranche: Wie hoch die Gehaltserhöhung für Mitarbeiter im Innendienst ist

Quelle: DALL-E

Die Gehälter im Innendienst der Versicherer steigen ab August 2025 spürbar. Das gilt insbesondere für untere Lohngruppen. Darauf haben sich die Gewerkschaft ver.di und die Arbeitgeberseite verständigt. Auch Auszubildende sollen deutlich profitieren. Nun liegt die letzte Entscheidung bei den Mitgliedern von ver.di.

Nach zähem Ringen und teils bundesweitem Arbeitskampf haben sich der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen (AGV) und die Gewerkschaften ver.di und DBV auf ein umfassendes Tarifergebnis für etwa 180.000 Innendienst-Beschäftigte verständigt. In der vierten Verhandlungsrunde, die am Freitag stattfand, stimmten alle Beteiligten dem Ergebnis einstimmig zu. Das letzte Wort haben derweil die ver.di-Mitglieder. Sie müssen bis spätestens 8. August 2025 zustimmen. Wobei die Tarifkommission der Gewerkschaft dies empfiehlt.

Das Herzstück des Abschlusses ist eine lineare Gehaltserhöhung um 5,0 Prozent ab dem 1. August 2025. Die Anhebung der Bezüge solle aber mindestens 200 Euro monatlich betragen, um insbesondere die unteren Lohngruppen überproportional anzuheben. Dadurch erhalte die Gehaltsgruppe A ab August 2025 eine Erhöhung von 246 Euro, was einer Lohnsteigerung von 11,6 Prozent entspricht. Auch für die Tarifgruppen 1 bis 5 liege die Steigerung bei über fünf Prozent.

Der Abschluss ist auf eine Laufzeit von 26 Monaten angelegt und gilt bis zum 31. Mai 2027. Zum 1. September 2026 erfolgt eine weitere Tariferhöhung von 3,3 Prozent. Auch Auszubildende sollen ab August 2025 eine verbesserte Vergütung erhalten. Die Erhöhung werde 150 Euro monatlich betragen. Zum 1. September 2026 folgt ein weiteres Plus von 100 Euro. „Das ist ein sehr achtbares Ergebnis, das die Beschäftigten mit ihrer Entschlossenheit und ihrer Ausdauer erkämpft haben“, sagte ver.di-Verhandlungsführerin Martina Grundler.

Die zentralen Eckpunkte:

  • Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 26 Monate (vom 1. April 2025 bis 31. Mai 2027).
  • Die Tarifgehälter (einschließlich Tätigkeits- und Verantwortungszulagen) werden ab 1. August 2025 um 5,0 %, mindestens um 200 €, und ab 1. September 2026 um 3,3 % linear erhöht.
  • Die Gehaltsgruppen A und B werden strukturell verändert und hierbei die Gehaltsgruppe A und die beiden ersten Berufsjahresstufen der Gehaltsgruppe B über die Regelung für die allgemeinen Gehaltsgruppen hinaus erhöht. Die Gehaltsgruppe B gliedert sich künftig nur noch in zwei Stufen, nämlich eine bis zum dritten Berufsjahr, die andere ab dem vierten Berufsjahr.
  • Anhebung der Vergütungen für Auszubildende um 150 € ab 1. August 2025 und um 100 € ab 1. September 2026.
  • Verlängerung der Altersteilzeitabkommen für den Innendienst und für den organisierenden Werbeaußendienst – d.h. ohne Rechtsanspruch – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2027.
  • Verlängerung des sog. tariflichen Arbeitszeitkorridors zu unveränderten Bedingungen – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2027.
  • Verlängerung des Tarifvertrages zur Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung (TV AÜG extern) – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2027.
  • Erhöhung des tariflichen Fahrtkostenzuschusses gemäß § 2a GTV für Angestellte von 20 € auf 25 € und für Azubis von 25 € auf 30 € ab 1. August 2025.
  • Verlängerung des Tarifvertrags „Übernahmeanspruch für Ausgebildete mit guten Leistungen“ – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2027.
  • Vereinbarung eines jeweils zusätzlichen freien Arbeitstages für Auszubildende zur Prüfungsvorbereitung vor der GAP I und GAP II unter Anrechnung interner oder externer Prüfungsvorbereitungsmaßnahmen – mit Geltung ab 1. September 2025.
  • Entfristung des Tarifvertrages zur Qualifikation (TVQ).
  • Verlängerung des Anspruchs auf Umwandlung der Mai Sonderzahlung in Freizeit – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2027.
  • Verhandlungsverpflichtung zu den beiderseits nicht im Zuge der Tarifrunde behandelten Themen.