Diese Fälle sind keine Einzelfälle. Sie zeigen vielmehr strukturelle Schwächen in der Absicherung vieler Vermittler auf:
- Fehlende Analyse des Kundenrisikos;
- nicht dokumentierte Nebenabreden;
- versäumte Deckungserweiterungen;
- Verlass auf die gesetzliche Mindestsumme.
Viele Vermittler verlassen sich auf veraltete oder pauschale Deckungskonzepte – und stehen im Ernstfall finanziell mit dem Rücken zur Wand.
Was Vermittler brauchen – und was moderne Konzepte leisten können
Angesichts der steigenden regulatorischen Anforderungen und der erheblich gestiegenen Schadenpotenziale genügen pauschale oder veraltete Deckungskonzepte häufig nicht mehr. Vermittler benötigen Absicherungen, die sowohl auf die branchenspezifischen Risiken als auch auf die veränderte rechtliche und wirtschaftliche Realität reagieren.
Moderne Versicherungslösungen – wie sie beispielsweise im Rahmen unserer Kooperation mit der VEMA Genossenschaft zur Verfügung stehen – gehen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Solche Konzepte beinhalten unter anderem:
- Erweiterte Deckungssummen, angepasst an die tatsächlichen Haftungspotenziale;
- Nachhaftungslösungen, z. B. bei Altverträgen ohne unbefristete Nachmeldefrist;
- Strafrechtsschutzbausteine, die auch bei bloßen Anfangsverdachten greifen;
- eine Innovationsklausel, die neue oder veränderte regulatorische Anforderungen automatisch in den Versicherungsschutz einbezieht;
- den Verzicht auf Regress gegenüber Geschäftsführern und Mitarbeitenden bei wissentlicher, aber nicht vorsätzlicher Pflichtverletzung;
- die Möglichkeit, wissentliche Pflichtverletzungen unter klar definierten Voraussetzungen in den Versicherungsschutz einzubeziehen;
- klar geregelte Obliegenheiten, etwa die Pflicht zur Schadensanzeige erst nach schriftlicher Anspruchstellung durch Dritte (= ein wichtiger Punkt für die tägliche Arbeitspraxis im Vertrieb).
Diese Bausteine sind Ausdruck eines modernen Verständnisses von Haftung und Schutz. Sie geben Vermittlern nicht nur Rechtssicherheit, sondern ermöglichen einen besseren Umgang mit komplexen oder strittigen Beratungssituationen.
Fazit: Wer sich um andere kümmert, darf sich selbst nicht vergessen
Die gesetzlich geforderte VSH ist nur die Basis. Vermittler, die täglich existenzielle Risiken für ihre Kunden absichern, sollten nicht bei der eigenen Haftung Kompromisse eingehen. Die Erfahrung zeigt: Wer im Ernstfall mit sechsstelligen oder millionenschweren Regressforderungen konfrontiert wird, benötigt mehr als die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen – er braucht ein Konzept, das auch bei komplexen Schadenverläufen greift.
Es ist eine paradoxe, aber weitverbreitete Realität: Vermittler leisten für ihre Mandanten hochpräzise Arbeit – und vergessen dabei häufig, sich selbst in gleichem Maße zu schützen. Gute VSH-Konzepte schaffen hier Abhilfe – leise, aber wirkungsvoll. Wir, die Domke Advice Service GmbH, stehen Vermittlern, Pools und Vertriebsorganisationen beratend zur Seite – mit dem Ziel, nicht nur sicher, sondern angemessen versichert zu sein.