EU-Kleinanleger-Strategie: „Komplett überflüssig“

Quelle: Dirk Erfurth / diPay

Blieb die Frage, ob die Kleinanleger-Strategie ihre selbstgesteckten Ziele erreichen kann und wann sie denn den langen Weg des Gesetzgebungsverfahrens beschreitet. Hier bezog Carsten Brodesser wohl die deutlichste Position. Er und Dr. Ruß wiesen auf die deutlich steigenden Informations- und Dokumentationspflichten hin, die in der EU-Kleinanleger-Strategie verankert sind. Der enorme bürokratische Aufwand, der mit diesen Pflichten verbunden sei, würde Kleinanleger eher abschrecken sich stärker am Kapitalmarkt zu engagieren, so Brodesser. Der CDU-Politiker erzählte, dass nach einer Musterberatung, bei der die Auswirkungen des geplanten Regelwerks gezeigt werden sollten, dem Kunden 750g Papier ausgehändigt wurden. Ein „Informations-Overload“, wie Brodesser meinte. In seinen Augen sei die gesamte EU-Kleinanlegerstrategie „komplett überflüssig“.

AfW-Chef Norman Wirth nannte den vorliegenden Entwurf gar ein „Ermächtigungsgesetz für EU-Kommission“. Denn zu viele entscheidende Details sollen über delegierte Rechtsakte der EU-Kommission gelöst werden.

Papaspyratos lobte die Zielsetzung des Gesetzesvorhabens und stellte dabei vor allem darauf ab, dass mit der EU-Kleinanleger-Strategie erstmals ein Rechtsrahmen für sogenannte Finfluencer auf TikTok und Co. etabliert werden soll. Nichtsdestotrotz geht der Verbraucherschützer davon aus, dass der Entwurf Entwurf bleiben wird. Eine Umsetzung in geltendes Recht hält der Ökonom für zeitlich kaum machbar. Er verwies auf die anstehenden Wahlen zum Europa-Parlament und eine mögliche Rückkehr von EU-Kommissarin Mairead McGuinness in die irische Politik.

Stefan Schmidt ist hingegen überzeugt davon, dass der Entwurf auch nach den Europawahlen fortgeführt wird.