„Makler würden im Wettbewerb gegenüber gebundenen Vertretern massiv benachteiligt“

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„Die EU-Kommission hat klargemacht, dass die im Vorfeld durchgeführte Konsultation durchaus Argumente für ein generelles Provisionsverbot geliefert hat. Drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln will die Kommission prüfen, ob die gewünschten Verbesserungen eingetreten sind. Sollte es weiter aus ihrer Sicht verbraucherschädliche Praktiken geben, könnte ein generelles Provisionsverbot also spätestens in drei Jahren auf den Weg gebracht werden”, so Jochen Kindermann, Partner und Spezialist für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei Simmons & Simmons.

Kindermann rät Unternehmen der Finanzbranche, das Thema anzugehen und sich frühzeitig Gedanken über ein generelles Provisionsverbot zu machen. „Die Konsequenz wird vielfältig sein. Es geht einerseits darum, für sich zu definieren, wie Beratung künftig ausgestaltet wird und welchen Stellenwert unabhängige Beratung haben soll. Andererseits werden sich auch diverse Dokumentationsprozesse ändern müssen”, erklärt Jochen Kindermann.

In der Versicherungsbranche ist ein Provisionsverbot schon lange Thema, selbst in Sparten, die mit Investments nichts zu tun haben. Als Hintergrund wurde und wird regelmäßig die Vermeidung möglicher Interessenkonflikte genannt. „Es stellt sich die Frage, ob der derzeitige Entwurf der Richtlinienverordnung hier nicht bereits ein Schritt der Einführung eines Verbots durch die Hintertür und der nächste Schritt zur verpflichtenden Honorarberatung ist“, erklärt Udo Pickartz.