Allianz Re: Betriebsrat scheitert mit einstweiliger Verfügung gegen Oliver Bäte

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Bei der Allianz hängt der Haussegen schief: Am Dienstag hatte das Arbeitsgericht München über eine einstweilige Verfügung entscheiden, mit der der Betriebsrat der Allianz Re eine erweiterte Anwesenheitspflicht im Büro verhindern wollte. Adressat war Konzernchef Oliver Bäte. Doch damit scheiterten die Arbeitnehmervertreter: Der Rechtsstreit gibt Einblick in das teilweise vergiftete Verhältnis bei der Konzerntochter.

Der Betriebsrat der Allianz Re ist vor dem Arbeitsgericht München mit einer einstweiligen Verfügung gegen Konzernchef Oliver Bäte gescheitert. Die Vorsitzende Richterin Angelika Rösch und ihre beiden Schöffen wiesen die Verfügung ab, wie die „Süddeutsche Zeitung“ am Mittwoch berichtet. Die Vertreter der Arbeitnehmer wollten damit verhindern, dass eine Regelung zur verpflichtenden Rückkehr ins Büro in Kraft gesetzt wird.

“Streit um Nichtigkeiten“

Der Streit vor Gericht gibt einen Einblick in das teilweise vergiftete Verhältnis zwischen Belegschaft und Vorstand bei der Allianz-Tochter. Der Münchner Konzern hatte zu Corona-Zeiten eine Regel in Kraft gesetzt, nach der die Beschäftigten freiwillig im Homeoffice arbeiten konnten: bis zu 90 Prozent nutzten dies. Doch nun will die Allianz ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichten, wieder ins Büro zurückzukehren. Und dabei geht es zunächst um Präsenz-Zeiten, die in anderen Firmen idyllisch anmuten dürften: Mindestens vier Tage im Monat sollen als verpflichtende Teamdays im Büro verbracht werden.

Ein anderes Detail erregte jedoch das Misstrauen des Betriebsrates. Demnach sollte es von der Zustimmung der Vorgesetzten abhängig sein, ob die Beschäftigten von zuhause aus arbeiten dürfen. Die Sorge: Über diese Regelung könnten die Vorstände eine 100prozentige Rückkehrpflicht ins Büro erzwingen. Von einer „Willkür der Vorgesetzten“ ist die Rede.

Die „Süddeutsche“ berichtet sehr ausführlich über den Gerichtstermin: und es entsteht der Eindruck, dass der verhandelte Streit nur ein Nebenschauplatz ist. Und das Verhältnis grundsätzlich zerrüttet. Monatelang hätten Arbeitgeber und Betriebsrat vergeblich versucht, einen Kompromiss zu finden, die Schuld über das Scheitern schieben sich beide Seiten gegenseitig zu. So wirft der Betriebsrat der Geschäftsführung vor, bewusst Termine gewählt zu haben, an denen die Arbeitnehmer-Vertreter verhindert gewesen seien. Die Geschäftsleitung wiederum wirft dem Betriebsrat vor, an wichtigen Terminen nicht erschienen zu sein. Einzelne Betriebsräte berichten von Abmahnungen: angeblich ein Mittel zur Einschüchterung. Eine Sprecherin der Allianz sagte dem Münchner Blatt, es habe tatsächlich vereinzelt Abmahnungen gegeben: als äußerst selten genutztes Mittel bei „schweren Verstößen“.

Dieser Streit habe auch die Vorsitzende Richterin verwundert, heißt es in dem Artikel weiter. Sie sprach von Nichtigkeiten, über die gestritten werde - und empfahl einen Vergleich. Am liebsten wolle sie gar nicht über den Streit entscheiden. Ohne Erfolg, denn auf einen Vergleich wollten sich Arbeitnehmer und Vorstand nicht einigen.

Arbeitgeber hat Direktionsrecht

Im Mittelpunkt stand nun stark vereinfacht die Frage, ob und in welcher Art der Betriebsrat ein Mitsprache hat, wenn es um Anweisungen zu Homeoffice und Präsenzpflicht geht. Grundsätzlich habe der Arbeitgeber ein Direktionsrecht für seine Angestellten, berichtet die „Süddeutsche“: und kann folglich auch entscheiden, ob und in welchem Umfang mobiles Arbeiten erlaubt ist. Folglich kann er auch mobile Arbeit beenden, wenn er dies für notwendig erachtet. Allerdings habe der Betriebsrat ein Mitspracherecht, wie konkret das mobile Arbeiten gestaltet wird. Das legt Paragraf 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) fest.

Bei der Allianz Re existiert laut dem Bericht seit 2016 eine Vertriebsvereinbarung, in der nähere Details geregelt sind. Und hierin heißt es: Mobiles Arbeiten sei in Absprache mit den Vorgesetzten erlaubt, solange Funktion und Aufgaben es erlauben würden. "Der überwiegende Teil der Arbeitszeit soll aber in der Betriebsstätte erbracht werden“, zitiert die „Süddeutsche“ aus dem Dokument. Im Rahmen dieses Papiers würde sich nach Einschätzung des Arbeitsgerichtes auch die Regelung der Homeoffice-Zeiten während der Corona-Pandemie bewegen. Diese Ausgangssituation bedeutete für den Betriebsrat nichts Gutes. Die Vorsitzende Richterin wies die Verfügung gegen Konzernchef Bäte nach kurzer Rücksprache ab.

Dass es Zwist bei der Rückversicherungs-Tochter der Allianz gibt, ist kein neues Phänomen. Zuletzt machte die Allianz Re im Juni 2022 Schlagzeilen. Deren Betriebsrat hatte sich in einem offenen Brief an Oliver Bäte gewandt, weil Holger Tewes-Kampelmann, Chef der Allianz Re, eine Betriebsversammlung im Juni 2022 gestört haben soll. In dem Brief war von tumultartigen Szenen und Handgreiflichkeiten die Rede. Auslöser des Streits sei die Zusammensetzung des Betriebsrats gewesen. Sowohl der Vorstand der Allianz Re als auch der Mutterkonzern Allianz SE hätten Kandidaten bevorzugt, die pflegeleichter gewesen seien und den radikalen Reformkurs des Konzerns mitgetragen hätten. Seit Jahren betreibt die Allianz einen ehrgeizigen Umbaukurs, verschlankt Strukturen und investiert Milliarden in die IT: nicht zum Wohlgefallen von allen Beschäftigten. Sie befürchten, dass viele Arbeitsstellen gestrichen werden könnten.