Verbraucherschutz lehnt Altersvorsorge-Förderung für Geringverdiener ab

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In ihrer Stellungnahme (PDF) werden die Verbraucherschützer ausführlicher und kritisieren insbesondere die Zulagenförderung für Riester-Produkte:

  • Aus Sicht des vzbv stellt sich die grundsätzliche Frage, ob eine Förderung der privaten Zusatzvorsorge von Geringverdienern sozialpolitisch das richtige Mittel ist. Vielmehr würde diese Gruppe am stärksten von einer armutsfesten GRV und einer starken Absicherung gegen Erwerbminderung profitieren, so dass einer Verbesserung der GRV Vorrang vor der Förderung privater Zusatzvorsorge eingeräumt werden sollte.
  • Versicherungen [stellen] keine sinnvolle Option für den Vermögensaufbau dar und sind inkompatibel mit Blick auf das bisherige, sowie ein reformiertes System. Garantieverminderte oder -freie Fondssparpläne wären demgegenüber kompatibler mit Blick auf ein reformiertes System.
  • Grundsätzlich ist der vzbv skeptisch, ob die Riester-Förderung ein sinnvoller Bestandteil der Alterssicherung ist. Zunächst ist ein Teil der Zulage steuersystematisch begründet, und stellt keine Förderung dar. Aus Sicht des vzbv sollte dringend mehr Transparenz über den tatsächlichen Charakter der „Zulagenförderung“ geschaffen werden. Darüber hinaus sollte die Frage einer Abkehr von der Förderung offen diskutiert werden.
  • Die Anerkennung von privaten Produkten mit höheren Renditen hat zunächst keine Auswirkungen auf die Effektivität einer Anreizsteuerung durch die Zulagenförderung. Verbände der Anbieterseite fordern allerdings seit längerem eine Erhöhung der Zulagenförderung. Eine Erhöhung würde zunächst die Förderung für untere Einkommen erhöhen, da hier die Zulagen den Steuerabzug regelmäßig übersteigen. Wie oben beschrieben, ist der vzbv skeptisch, ob eine solche Erhöhung der Zulagen sinnvoll ist.
  • Falls das BMF dennoch eine Erhöhung der Riester-Zulage in Erwägung zieht, regt der vzbv an, diese analog zur Steuerrückerstattung direkt an Verbraucher:innen auszuzahlen. So könnte zukünftig verhindert werden, dass Anbieter oder Vertriebe die Zulagen nutzen, um Produkte attraktiver darzustellen, als sie tatsächlich sind. Gleichzeitig würde sich die Problematik der Rückforderungen reduzieren, das Verbraucher:innen direkt mit der Zulagenstelle kommunizieren können. Anzumerken ist auch, dass aus einer Erhöhung der Zulage nicht automatisch eine höhere Verbreitung folgt. Diese kann erst erzielt werden, wenn der Vertrieb eine höhere Zulage nutzt, um Verbraucher:innen gezielt anzusprechen und mehr Produkte abzusetzen. Da dies wiederum kostenintensiv ist, ist davon auszugehen, dass ein möglicherweise durch höhere Zulagen erkaufter Verbreitungseffekt zu einer Verringerung der Produktqualität führt.

Doch in der Stellungnahme des vzbv verbirgt sich noch eine ganz andere Forderung. Denn die Verbraucherschützer stellen auch das gesamte Altersvorsorge-System in Frage. So schreibt der vzbv: Gleichzeitig möchte der vzbv darauf hinweisen, dass das System der Altersvorsorge als Ganzes stets auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung bedarf. Sollte das Gesamtsystem weiterhin nicht in der Lage sein, die wichtigsten Ziele der Alterssicherung zu erreichen (die Sicherung des Lebensstandards und die Vermeidung von Altersarmut), ist zukünftig möglicherweise die Frage zu diskutieren, wie sich der Grundrechtseingriff einer staatlichen Versicherungspflicht weiter rechtfertigen lässt.