Aktienrente soll 2023 angeschoben werden

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Bereits in diesem Jahr wollte die Bundesregierung die sogenannte Aktienrente einführen - und verschob das Projekt aufgrund der Kosten des Ukraine-Krieges. Nun ist der Start des Gesetzes für das kommende Jahr geplant, wie die FAZ berichtet. Auch erste Details über die genaue Funktionsweise liegen nun vor.

Ein zusätzlicher Kapitalstock für die gesetzliche Rente - dies ist im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vorgesehen. Das Projekt, auch unter dem Namen „Aktienrente“ diskutiert, sollte eigentlich schon in diesem Jahr starten. Umso größer war die Verwunderung, dass die hierfür eingeplanten 10 Milliarden Euro zur Anschubfinanzierung im Haushalt der Bundesregierung nicht auftauchten. Dies nährte den Verdacht, SPD, FDP und Grüne könnten sich gänzlich von dem Vorhaben verabschiedet haben.

Doch nun kommt Bewegung in das Projekt, wie aktuell die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet. Dies gehe aus einem Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums hervor, das mit „Grundkonzept zur Aktienrücklage“ überschrieben ist. "Die institutionellen Voraussetzungen zur Einrichtung der Aktienrücklage sollen durch ein Gesetzgebungsverfahren im ersten Halbjahr 2023 geschaffen werden“, zitiert die Zeitung aus dem Papier. Im Kern sei das Papier auch bereits mit dem Bundesarbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) abgestimmt.

Auch erste Details berichtet die „FAZ“. So wird daran festgehalten, zunächst 10 Milliarden Euro für den Kapitalstock bereitzustellen. Das Geld will der Bund als Darlehen aufnehmen, wobei der eingerichtete Fonds das Darlehen in Höhe seiner Refinanzierungskosten verzinst. Studien würden zeigen, dass durch Anlagen am Kapitalmarkt im Schnitt höhere Erträge erzielt werden, als Kosten zur Kreditfinanzierung entstehen, begründet das Ministerium die Form der Finanzierung.

Es sei eine „global-diversifizierte, langfristige und kontinuierliche Kapitalanlage geplant“, heißt es weiter in dem Entwurf. Die Art der Finanzierung über Kredit hat auch Vorteile für den Bund: als Vermögenstransaktion ausgewiesen, erwirbt der Bund Forderungen gegen den Fonds, sodass der Kredit nicht unter die Schuldenbremse fällt. Ein entscheidendes Detail unterscheidet nun das Vorhaben von früheren Entwürfen. Demnach soll das zusätzliche Geld keine höheren Ansprüche für Rentenzahler begründen, sondern stattdessen ähnlich dem Bundeszuschuss in die Rentenkasse funktionieren. Mitte der 2030er Jahre soll dann das Geld an die Rentenversicherung fließen, um sie finanziell zu stützen.