Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn der Versicherer rückwirkend leistet...

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Im diesem Fall löste Hennig das über eine ‚Leistungs-Vollmacht‘, die über das ‚normale‘ Maklermandat hinausgeht und lobt in seinem Blog-Beitrag auch die Sachbearbeiterin des Versicherers, die „sehr klar und offen kommuniziert hat, welche Unterlagen warum erforderlich sind.“ Als dann nach unzähligen „Telefonaten, Erinnerungen bei Arbeitgeber, letzter Krankenkasse, Krankenhäusern, Ärzten und anderen Institutionen wie der Rentenversicherung“ alle Unterlagen zusammengetragen sind, bekommt der Versicherte rückwirkende Leistungen.

Der Kunde und sein Vertrag

Der Versicherte war als Unternehmensberater tätig und Hennig fasst den Arbeitsalltag zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses so zusammen: hohes Stresslevel, viel Arbeitsverdichtung, ‚Aufopferung‘ für den Arbeitgeber. Vertragsbeginn war im Mai 2017. Die Beiträge wurden bis 2021 weitergezahlt und nach Leistungsbewilligung verzinst erstattet. Der Leistungsfall war bereits im Juni 2017 eingetreten. Versichert war eine monatliche BU-Rente i.H.v. 2.500 Euro und Rentensteigerung (Dynamik). Das Volumen bis Ablauf des Vertrages: 1.441.000 Millionen Euro.

Der Versicherte erhielt eine Nachzahlung i.H.v. 155.906 Euro gleichzeitig zu einer laufenden BU-Rente von mittlerweile 2.760 Euro (Anpassung im Mai 2022). Da die Beiträge seit Leistungsanerkennung erstattet wurden, hat der Versicherte also ‚nur‘ einen Monatsbeitrag i.H.v. 184,72 Euro geleistet.