Rund 80 Prozent aller IDD-Sanktionen entfallen auf Deutschland

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In der Auswertung der Aufseher heißt es weiter, dass die überwiegende Mehrheit der Sanktionen (über 80%) Verstöße gegen die beruflichen und organisatorischen Anforderungen aus Artikel 10, IDD betreffen. Konkret waren das 2020 bei weitem Verstöße in Bezug auf die Aus- und Weiterbildungsanforderungen, gefolgt von den Anforderungen an eine Berufshaftpflichtversicherung.

IDD: Verstöße gegen Weiterbildungspflicht wichtigster Sanktions-Grund

Dieses Bild spiegelt sich auch in Deutschland wider. 1.025 Verstöße gegen Artikel 10, Absatz 2 (Weiterbildungspflicht) wurden gemeldet. In 398 Fällen wurde Versicherungsvermittlern in Deutschland die Erlaubnis entzogen. Das sind etwa halb so viele wie im Vorjahr. Dabei lag in 87 Fällen ein Verstoß gegen Artikel 10, Absatz 3 (guter Leumund), vor. In 305 Fällen des Erlaubnis-Entzugs waren Verstöße gegen die Vorschriften zur Berufshaftpflichtversicherung (Artikel 10, Absatz 4) ursächlich.

AfW: IHK-Aufsicht funktioniert

Für den Bundesverband Finanzdienstleistung AfW zeigen diese Zahlen, dass die Vermittler-Aufsicht durch die IHKn funktioniert und kein Aufsichtswechsel zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nötig ist. „Die Unterstellung, dass das Kammersystem aus einem Interessenkonflikt heraus seine eigenen Mitglieder nicht sanktionieren würde, wird klar widerlegt. Das Kammersystem eignet sich daher auch für eine Aufsicht aller § 34f und § 34i Vermittler“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.