Elementarschäden: GDV schlägt Opt-Out-Modell vor

Quelle: Provinzial

Zum Opt-out-Modell schreibt der GDV: „Wir wahren die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher, aber stupsen sie in Richtung zusätzlicher Absicherung.“ Dass der ‚Stupser‘ mitunter auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Verbraucher strapaziert, ist dem Verband allerdings bewusst. „Wir werden daher das Verhältnis von risikobasierten Versicherungsprämien und Selbstbehalten soweit als möglich ausschöpfen“, kündigt der Verband an. Wie sozialverträgliche Konditionen bei Härtefällen, die sich nicht über Selbstbehalte abmildern lassen, erreicht werden können, will der Verband mit der neuen Bundesregierung besprechen.

Doch das ist nicht die einzige Forderung an die Politik. Bereits mehrfach machten Branchenvertreter darauf aufmerksam, dass eine Versicherungslösung (gleich, welcher Ausgestaltung) nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie mit weiteren - etwa baurechtlichen Maßnahmen - flankiert wird. Das vom GDV vorgeschlagene Konzept nennt folgende fünf Punkte:

  • die Verankerung der Anpassung an den Klimawandel im Bauordnungsrecht als eine allgemeine Anforderung und damit als Schutzziel
  • der Erlass klarer Bauverbote in exponierten Gebieten,
  • die Einrichtung und der Betrieb eines bundesweiten Naturgefahrenportals,
  • die verpflichtende Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigung sowie
  • die Einführung eines nationalen Managementsystems für klimawandelbedingte Risiken mit einem systematischen Schadenmonitoring und einem regelmäßigen Planungsrat und Risikodialog nach Schweizer Vorbild („www.planat.ch“).

Kommt es zu keiner konsequenten Klimafolgenanpassung, wäre die Gesellschaft gezwungen, die schlimmen Auswirkungen verheerender Unwetterkatastrophen immer wieder zu durchleben, schreibt der Verband, um seinem Anliegen Nachdruck zu verleihen.