Risikolebensversicherung – was vor Abschluss zu beachten ist

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Wie auch vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung steht vor Abschluss einer Risikolebensversicherung der Antrag – und stehen somit die Gesundheitsfragen. Eine Beantwortung nach bestem Wissen und Gewissen gehört zu den wichtigsten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gemäß Paragraf 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) (Versicherungsbote berichtete). Besteht ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, berücksichtigt dies der Versicherer durch Risikoaufschläge für die Kalkulation. Hohe Aufschläge drohen zum Beispiel für Raucher oder für Menschen mit hohem Übergewicht oder mit Bluthochdruck.

Schwere Vorerkrankungen können außerdem ganz zur Ablehnung des Antrags auf eine RLV führen. Dies kann zum Beispiel aufgrund einer Krebserkrankung geschehen oder aufgrund eines erst kurz zurückliegenden Herzinfarkts.

Psychische Vorerkrankungen erschweren den Abschluss

Auch psychische Vorerkrankungen erschweren die Suche nach einem passenden Versicherungsschutz. Bei einer laufenden Behandlung aufgrund von Depressionen oder Schlafstörungen besteht im Normalfall keine Chance auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung, ebenso bei Behandlung aufgrund eines Burnouts. Realistischer wird eine Annahme erst wieder, wenn die letzte Behandlung mindestens 12 Monate zurückliegt. Wurde man bei der Versicherung aber erst einmal angenommen, ist selbst ein Suizid nach drei Jahren Vertragsdauer mitversichert (Versicherungsbote berichtete).

Die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist immens wichtig. Im Zweifel können Falschangaben und verschwiegene Vorerkrankungen zu einer Leistungskürzung oder einem Leistungsausschluss führen. Im Versicherungsfall wird der Versicherer dies unter Umständen sehr gründlich nachprüfen – etwa, wenn bei einem an Lungenkrebs verstorbenen Versicherten Zweifel aufkommen, ob er – wie angegeben – tatsächlich Nichtraucher war.