Betriebskrankenkasse in Schieflage

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Der niedersächsischen Betriebskrankenkasse BKK24 droht die Zahlungsunfähigkeit und hat vorsorglich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einen Liquiditätsengpass angezeigt. Ein Gschmäckle hat dies auch deshalb, weil die Krankenkasse mit einem niedrigen Zusatzbeitrag wirbt. Die Mitglieder sind aber weiterhin krankenversichert.

Wer die Webseite der niedersächsischen Krankenkasse BKK24 besucht, wird mit Versprechen auf einen niedrigen Zusatzbeitrag von nur einem Prozent angelockt. „DAS SPAREN UNSERE VERSICHERTEN!“, heißt es dort fettgedruckt, geworben wird mit 90 Extraleistungen. Unter anderem bezuschusst die Krankenkasse auch traditionelle chinesische Medizin und homöopathische Behandlungen. Billig und leistungsstark, so ist das Versprechen.

Doch genau diese Krankenkasse ist nun in finanzielle Schieflage geraten, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. So musste der Anbieter aus dem idyllischen 10.000-Einwohner-Ort Obernkirchen vorsorglich einen Liquiditätsengpass bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen, dem Bundesamt für Soziale Sicherheit (BAS). Auf ihrer Webseite hat die Krankenkasse die Presseberichte mittlerweile bestätigt.

Kein Insolvenzantrag

Explizit weist die BKK24 darauf hin, dass es sich nicht um einen Insolvenzantrag handle. „Die BKK24 ist im Tagesgeschäft und strukturell gesund. Es geht um einen bilanziellen Einmaleffekt, der sich im Rahmen der konkretisierten Jahresprognose 2021 gezeigt hat“, schreibt die Krankenkasse. Man sei der Meldepflicht gemäß dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) nachgekommen. Nähere Informationen zu den Ursachen der finanziellen Probleme teilt sie nicht mit.

Tatsächlich hat die Bundesregierung eine Art Frühwarnsystem geschaffen, wenn einer Krankenkasse finanzielle Probleme drohen. Die Meldepflicht ist im Sozialgesetzbuch V geregelt, aber auch im „Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-OrgWG) von 2008. im Falle finanzieller Probleme haben die Krankenkassen mehrere Handlungsoptionen. Sie können versuchen sich selbst zu sanieren, einen Fusionspartner suchen - oder werden per Insolvenzverfahren geschlossen. Die Aufsichtsbehörde überwacht und begleitet die notwendigen Schritte: im Zweifel darf sie den Anbieter in Schieflage sogar zu einer Fusion zwingen.

Die BKK24 hebt nun hervor, dass die Schieflage „keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der BKK24-Versichertengemeinschaft hat. Alle Versicherten sind abgesichert. Alles wird normal bearbeitet“, schreiben die Niedersachsen. Die BKK24 ist ein recht kleiner Anbieter: bundesweit betreut sie rund 130.000 Versicherte.

GKV-Spitzenverband warnte vor Krankenkassen-Pleiten

Überraschend kommt es nicht, dass einzelne Krankenkassen in Schieflage geraten. Bereits im Mai 2020 hatte der GKV-Spitzenverband „vor existentiell bedrohlichen Liquiditätsengpässen“ im Krankenkassen-System gewarnt. Grund ist nicht nur die Coronakrise. Auch teure Gesetzreformen der Bundesregierung -etwa für einen besseren Personalschlüssel in Kliniken-, die Alterung der Gesellschaft sowie steigende Medikamentenpreise belasten die Anbieter.

„Ohne gesetzliche Maßnahmen steuert das Finanzierungssystem der Krankenversicherung spätestens zum Jahreswechsel 2020/21 auf einen existentiell bedrohlichen Liquiditätsengpass zu: Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds wird im Verlauf des zweiten Halbjahres aufgrund der absehbaren Mindereinnahmen und vorgegebenen Zahlungsverpflichtungen aufgebraucht sein“, schrieb damals der GKV-Spitzenverband in einem Positionspapier. Ein ranghoher Kassenfunktionär sagte dem Handelsblatt: „Mehrere Kassen stehen an der Abbruchkante“. Ein Grund sei, dass die Rücklagen der Kassen sehr ungleich verteilt seien. Der Mann wollte anonym bleiben.

Auch im Falle einer Insolvenz abgesichert

Doch auch im Falle einer Kasseninsolvenz müssen die Versicherten keine Sorge haben, dass sie Behandlungen und Medizin nicht ersetzt bekommen. Andere Krankenkassen müssen sich beteiligen. Auch muss die Krankenkasse alle Mitglieder anschreiben, sodass sie sich binnen 14 Tagen einen neuen Anbieter suchen können. Nach Schließung müssen sich die Versicherten innerhalb von zwei Wochen eine neue Krankenkasse suchen. Grund zur Panik besteht nicht, denn vorher ist der Anbieter verpflichtet, die Mitglieder rechtzeitig über die Schließung zu informieren. Wenn der Pflichtversicherte selbst nicht tätig wird, teilen ihm der Arbeitgeber, die Arbeitsagentur oder die Rentenversicherung eine beliebige neue Kasse zu.

Seit Einführung des Gesundheitsfonds gingen bisher zwei Anbieter pleite: die City BKK und die BKK für Heilberufe. Beide wurden 2011 geschlossen.