Zahlen zur Erwerbsminderungsrente zeigen niedriges Absicherungsniveau

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Wer zum Jahresende 2020 eine Erwerbsminderungsrente erhielt, musste im Schnitt mit weniger als 870 Euro vorlieb nehmen. Das zeigen aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wer nach dem 2. Januar 1961 geboren wurde, dem sichert die gesetzliche Rentenversicherung keinen Schutz mehr bei Berufsunfähigkeit zu, sondern nur noch bei Erwerbsminderung. Das bedeutet: der gesetzlich Versicherte erhält nur noch eine volle Rente, wenn er aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann: in irgendeinem Beruf. Bei weniger als sechs Stunden Erwerbsfähigkeit gibt es immerhin eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Status und Einkommen des aufgegebenen Berufes werden hierbei nicht mehr berücksichtigt.

Das Absicherungsniveau ist niedrig

Mit Stand vom 31. Dezember 2020 beziehen deutschlandweit 1.820.287 Menschen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, insgesamt 1.721.366 hiervon wegen voller Erwerbsminderung. Das Absicherungsniveau ist niedrig: Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente liegt bei monatlich 868,52 Euro – trotz der schon geforderten hohen Einschränkungen, unter denen man überhaupt Ansprüche erwirbt. 534.520 Empfängerinnen und Empfänger von Erwerbsminderungsrente sind auf Grundsicherung angewiesen (Versicherungsbote berichtete). Eine aktuelle Broschüre „Rente 2020“ der Deutschen Rentenversicherung (DRV) liefert nun zusätzliche Zahlen.

Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung unter Maßgabe von Paragraf 43 Absatz 1 des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI) aufgrund von 5 Jahren Wartezeit beziehen 1.606.719 Menschen – 867.960 Frauen und 738.759 Männer. Frauen dieser Kategorie erhalten durchschnittlich 895,51 Euro monatlich als durchschnittlichen Rentenzahlbetrag, wohingegen Männer durchschnittlich 878,62 Euro als monatlichen Rentenzahlbetrag erhalten. Beim Rentenzahlbetrag wurde der Beitragsanteil zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bereits abgezogen, aber die Rente muss noch versteuert werden.

Zudem beziehen 114.647 Rentnerinnen und Rentner eine Rente wegen voller Erwerbsminderung unter Maßgabe von Paragraf 43 Absatz 6 SGB VI – weil sie vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit bereits voll erwerbsgemindert waren und 20 Jahre Wartezeit vorweisen konnten: 50.029 Frauen mit einer durchschnittlichen Rente in Höhe von 854,93 Euro und 64.618 Männer mit einer durchschnittlichen Rente in Höhe von 860.30 Euro.

Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung: durchschnittlich nur 572,46 Euro

Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen in Deutschland 91.805 Rentnerinnen und Rentner – 49.395 Frauen mit einer durchschnittlichen Rente in Höhe von 532,95 Euro und 42.410 Männer mit einer durchschnittlichen Rente in Höhe von 611,96 Euro. Allerdings gibt es bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung noch einen Sonderfall.

Dieser Sonderfall betriff Menschen, die einer knappschaftlich versicherten Beschäftigung nachgingen und eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen, hier sind die Renten etwas höher. Allerdings sind hiervon nur wenige Menschen betroffen. Die 58 Frauen, die unter diese Kategorie fallen, erhalten durchschnittlich 730,58 Euro. Und 48 Männer in dieser Kategorie erhalten durchschnittlich 817,09 Euro monatlich.

Sonderfall Renten an Bergleute

Ein Sonderfall der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind Renten an Bergleute. Zwei Möglichkeiten existieren für den Rentenbezug:

  • die Rente für Bergleute wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Bergbau (Paragraf 45 Abs. 1 SGB VI) sowie
  • die Rente für Bergleute wegen langjähriger Untertagebeschäftigung und Vollendung des 50. Lebensjahres (Paragraf 45 Abs. 3 SGB VI).

Eine Rente für Bergleute wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten 379 Frauen (mit einer Rentenhöhe von durchschnittlich 211,32 Euro) und 3.005 Männer (mit einer Rentenhöhe von durchschnittlich 258,03 Euro). Eine Rente für Bergleute wegen langjähriger Untertagebeschäftigung hingegen erhalten aktuell vierzehn Männer (mit einer Durchschnittsrente in Höhe von 831,34 Euro), wohingegen Frauen nicht mehr unter diese Rentenkategorie fallen. Die Broschüre mit den aktuellen Daten ist auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung verfügbar.