Gewinne der Versicherungsunternehmen – Ein Dilemma oder Teil der Lösung?

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Unser Vorschlag ist einfach. Gemäß der Anreizwirkung der sozialen Nachhaltigkeit sollte das Kollektiv in das Zentrum zurückgerückt werden. Wer sich also nicht nachhaltig verhält, sondern den Grundgedanken einer Versicherung ausnutzen will, bekommt seinen Schaden nicht ersetzt. Der moralische Anreiz des Versicherten (der sog. Moral Hazard) die Auszahlung einer Versicherung zu maximieren oder gar zu betrügen, würde verschwinden. Das Gerechtigkeitsstreben des Versicherungskollektivs untereinander bietet somit Vorteile für alle. Als Individuum besteht nun eine moralische Verpflichtung gegenüber dem Versicherungskollektiv.

Um die Gewinnmaximierungsneigung der Versicherungsgesellschaften müssen wir uns jetzt noch kümmern. Analog des Labels der Energieeffizienz (oder ein Versicherungs-Nutri-Score aus Teil IV: Versicherungen in der Dekade des Handelns – Greenwashing, nein Danke!) für Häuser oder Elektrogeräte müssen die Versicherungen ausweisen, wie gewinnorientiert sie arbeiten. Hier muss für die Versicherten erkennbar sein, wer die Gewinne bekommt oder wofür diese verwendet werden. Hier ein Beispiel analog Energie Label von elektronischen Produkten.

Hier ein Beispiel, was hintern den einzelnen Buchstaben stehen kann:

  • A+++ Gewinne werden vollständig nachhaltig angelegt, gespendet, an die Versicherten ausgeschüttet
  • B Gewinne werden nicht nachhaltig angelegt und vollständig an Aktionäre ausgeschüttet
  • C Gewinne werden gezielt in Atomkraft und Rüstungsindustrie investiert

Zusammenfassung

Die Versicherten können mit dem Label entscheiden, welcher Rechts- bzw. Gewinnverwendungsform sie ihr Vertrauen schenken. Der Fokus auf den Grundgedanken von Versicherungen ist auf allen Ebenen zurück, beim Einzelnen, beim Kollektiv und den Versicherungsgesellschaften. Ergänzt werden könnte das Label noch um die Angabe der Provisionshöhe des jeweiligen Produktes, welche der Vermittler erhält. Diesen Aspekt hatten wir im Teil 4 bereits aufgegleist. Somit ist der Kunde ebenfalls in Kenntnis darüber gesetzt worden, welchen Anreiz der Vermittler beim Versicherungsabschluss hat - unabhängig ob dies persönlich, fernmündlich oder digital ist. Für die Versicherungsgesellschaften, Vermittler und Kunden könnte eine neue Ära des Vertrauensgeschäftes anbrechen. Noch nachhaltiger könnte der Abschluss werden, wenn die konkreten Bemühungen der Versicherungsgesellschaften zur Erreichung der SDGs im Versicherungsbeitrag erkennbar sind … Träumen ist doch erlaubt?

Weitere Informationen zur Beitragsreihe: Die Zusammenhänge wurden vereinfacht, um der Allgemeinheit ein grundsätzliches Verständnis der Beitragszusammensetzung zu präsentieren. Details sind in der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) zu finden. Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung hat für die Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten eine Einführung zur Lesart von Versicherungsbilanzen erstellt. Wir empfinden dies als sehr verständlich und praxisnah.