Weiterbildung: Wie sehen die rechtlichen Bestimmungen für Versicherungsvermittler aus?

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Im folgenden Kapitel sei ein Blick auf die Möglichkeiten gerichtet, die einem Versicherungsmakler für eine Fortbildung zur Verfügung stehen. Vorab gesagt: Es gibt keine Liste von zertifizierten oder staatlich anerkannten Anbietern. Dies liegt daran, dass die IHK keine Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen listen und somit bevorzugen darf. Dennoch gibt es klare Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungen, welche in Anlage 3 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung aufgeschlüsselt sind. Es herrschen Ansprüche an die Planung, die systematische Organisation und die Fortbilder.



Planung:

  • 
Die Weiterbildung ist mit zeitlichem Vorlauf konzipiert

  • Die Weiterbildung ist in nachvollziehbarer Form beschrieben

  • Die Weiterbildung liegt einem Ablaufplan zugrunde



Systematische Organisation:

  • 
Im Vorfeld erhalten Teilnehmer eine Einladung in Textform

  • Die Einladung enthält eine Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme inklusive Angabe von Zeitstunden

  • Die Anwesenheit der Teilnehmer wird verbindlich dokumentiert und archiviert (bei einem Selbststudium geschieht dies über nachweisbare Lernkontrollen)



Durchführende der Weiterbildung:

  • 
Die Fortbilder verfügen über eine erforderliche Fachkompetenz zum behandelten Thema

  • Systematische Prozesse sorgen für eine Einhaltung der Anforderungen