Berufsunfähigkeitsversicherung: Warum sind Kollektivlösungen kein Standard?

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Laut VEMA-Erhebung ist die Alte Leipziger in nahezu allen Bereichen am zugänglichsten - 11 Prozent der Nennungen reichten für diese Einschätzung. Im Bereich Rücken und Co. waren es sogar 16 Prozent. Auf Platz zwei dahinter folgte – immer mit mehr oder weniger großem Abstand – die Allianz. Lediglich im Bereich der psychischen Erkrankungen waren die Erfahrungen der VEMA-Makler mit der Volkswohl Bund besser. Diese schob sich in dieser Kategorie vor die Alte Leipziger auf Platz eins. Beide trennte jedoch lediglich ein Prozentpunkt voneinander.

Praxiserfahrung vs GDV: Wie sich der Unterschied erklären lässt

Wie passen diese Umfrage-Ergebnisse zu der Meldung des GDV, dass nahezu 75 Proznet der Anträge ohne Aufschläge angenommen würden? Die Antwort der VEMA darauf liest sich so: „Nun, wenn 88 Prozent der Makler mit Voranfragen arbeiten, werden natürlich fast nur noch dort Anträge gestellt, wo eine Annahme wahrscheinlich ist. Wo bei der Voranfrage abgelehnt wurde, wird kein Antrag gestellt. Wo Zuschlag oder Ausschluss inakzeptabel scheinen, wird ebenfalls kein Antrag gestellt. Daher ist die Aussage des GDV zwar wahr – aber sie erzählt sicherlich nicht die ganze Geschichte.“

Der Maklerverbund weiß um den Schutz des Versicherten-Kollektivs und ist sich bewußt, dass das Risiko innerhalb des Kollektivs zumindest etwas besser sein muss, als in der Gesamtbevölkerung. Gleichwohl fragt der Verbund, ob die intensiven Prüfungen bei einem Rentenbedarf von bis zu 1.500 Euro wirklich so nötig seien, wie bisher praktiziert.

Einen Gegenvorschlag haben die Genossen gleich mit parat: „Mit Rahmen- beziehungsweise Kollektivverträgen machen die Versicherer ja selbst vor, dass es auch geht, wenn auf eine ausführliche Gesundheitsprüfung verzichtet wird und eine Gesundheitserklärung abgegeben werden muss.“ Die Kollektivlösung könnte als neuer Standard eingeführt werden, argumentiert VEMA. Das sei fair, kundenorientiert und könnte dem gemeinsamen Ziel einer höheren Marktdurchdringung sehr nützen.
Ähnlich wie beim Sterbegeld könnten zwei Varianten angeboten werden, schlägt VEMA vor: „Eine mit der üblichen Gesundheitsprüfung und eine mit Gesundheitserklärung und einer Höchstrente, die zum Durchschnittseinkommen im Land passt. Ein Zuschlag von fünf Prozent könnte dem Versicherer mehr Kalkulationssicherheit bieten, sollte im Gegenzug aber auch dazu führen, dass keine ‚Abrechnungsdiagnosen‘ gezogen werden, wenn Leistungen beantragt werden.“

Worauf bei solchen Kollektiv-Lösungen zu achten ist, haben die Versicherungsmakler Heiner Herbring und Andreas Seidl erst kürzlich im Versicherungsbote-Interview ausführlich erklärt.