Steuerreform könnte Verwirrung bei Versicherungsnehmern stiften

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Dennoch könnte die Gesetzesreform Nachteile für Verbraucher bedeuten, wenn eine Person nicht nur sich selbst absichern will, sondern auch andere Personen. Die Assekuranzen müssten nämlich auch bei privaten Policen regelmäßig prüfen, ob sich das Verwandtschaftsverhältnis zwischen versicherter und mitversicherter Person geändert hat bzw. nicht mehr fortbesteht, sodass fortan die Beiträge für den laufenden Vertrag versteuert werden müssen. Ein deutlicher Mehraufwand, den die Versicherten wiederum mit ihren Beiträgen finanzieren müssten, gibt der BdV zu bedenken.

Ein weiteres Problem sind Kombiprodukte, etwa wenn eine Leben-Police mit einem Berufsunfähigkeits-Baustein gekoppelt wird. Hier könnte es künftig passieren, dass nur für eine bestimmte Komponente -in diesem Fall der BU-Schutz- eine Versicherungssteuer gezahlt werden muss, andere Vertragsteile aber befreit sind. Bei bestehenden Verträgen könnte während der Laufzeit die BU-Komponente steuerpflichtig werden.

„Um die Versicherungssteuerfreiheit aufrechtzuerhalten, wäre der Versicherungsnehmer durch die Neuregelung künftig angehalten, dem Versicherer fortlaufend seine privaten Lebensverhältnisse neu offen zu legen“, schreibt der BdV in seinem Positionspapier.

130 Millionen Euro Kosten, sechs Millionen Euro Einnahmen

Dass hierbei ein deutliches Missverhältnis droht, zeigt das Verhältnis von Mehreinnahmen und erwarteten Kosten. Allein im ersten Jahr soll die Steuerreform den Versicherern Mehrkosten von 130 Millionen Euro erzeugen, schätzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die erwarteten Steuer-Mehreinnahmen dank Reform: Sechs Millionen Euro pro Jahr. Ein deutliches Missverhältnis.

"Aus unserer Sicht ist die geplante Reform ein bürokratisches Monster und damit ein gutes Beispiel, wie Bürokratieabbau nicht funktioniert", sagt folglich Volker Landwehr, Leiter der Abteilung Steuern beim GDV, dem "Handelsblatt". Und der BdV gibt fast unisono zu bedenken: "Auch die durch den bürokratischen Aufwand des Versicherers ausgelösten Kosten werden erfahrungsgemäß mittelfristig auf die Versicherten überwälzt, was sich bei den genannten (als Summen- oder Kostenversicherung ausgestalteten) Personenversicherungen zwangsläufig in Form von Prämienerhöhungen äußert".