Pflegeversicherung: Mehr als vier Millionen Menschen pflegebedürftig

Quelle: Andrew Martin / pixabay.com

In der gesetzlichen Pflegeversicherung waren 2019 erstmals mehr als vier Millionen Menschen pflegebedürftig. Das geht aus aktuellen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums hervor. Das Gros der Pflegebedürftigen wird noch immer von Verwandten zuhause betreut.

Die Zahl der Menschen, die auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung angewiesen sind, nimmt weiter stark zu. Zum Stichtag 31.12.2019 hatten genau 4.251.638 Personen einen Pflegegrad zugesprochen bekommen und entsprechenden Anspruch auf Pflegeleistungen. Gegenüber dem Vorjahr (3,92 Millionen) bedeutet das ein Plus von knapp 8,5 Prozent. Das zeigen aktuelle Daten des Bundesgesundheitsministeriums, auf die das Versicherungsjournal (Montag) aufmerksam macht.

Höherer Anteil Pflegebedürftiger in der GKV

Das Gros der Pflegebedürftigen ist dabei -wenig überraschend- bei den gesetzlichen Krankenkassen zu finden. Knapp vier Millionen Leistungsempfänger gehörten der sozialen Pflegeversicherung an, die insgesamt rund 73,05 Millionen Versicherte zählt. Auf die privaten Krankenvollversicherer mit ihren rund 9,22 Millionen Versicherten entfielen 251.883 Pflegebedürftige (private Pflegepflichtversicherung).

Damit war der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtzahl der Versicherten bei den Krankenkassen deutlich höher. Rund 5,48 Prozent der gesetzlich Versicherten waren auf Pflege angewiesen, hingegen nur 2,73 Prozent der Privatversicherten.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Das Gros der Pflegebedürftigen wird nach wie vor in den eigenen vier Wänden von Angehörigen betreut. Demnach erhielten 3.141.471 Betroffene ambulante Pflegeleistungen. Rund 858.284 stationäre Pflegeleistungen wurden zum Stichtag zuerkannt: Menschen, die ganz oder zeitweise in einem Alten- oder Pflegeheim untergebracht sind.

Die Daten verdeutlichen, dass das Risiko der Pflegebedürftigkeit mit dem Alter deutlich ansteigt - aber keineswegs nur Seniorinnen und Senioren betroffen sind. Rund 931.000 Leistungsempfänger waren jünger als 65 Jahre: knapp 384.000 hatten sogar ihren 40. Geburtstag noch nicht begangen. Fast jeder Vierte mit einem Pflegegrad bzw. einer Pflegestufe hat folglich das Rentenalter noch nicht erreicht.

Mehrheit in Pflegegrad 2

Trotz der hohen Zahl auch junger Betroffener ist es immer noch am Wahrscheinlichsten, im betagten Alter auf Pflege angewiesen zu sein. 76,7 Prozent der Pflegebedürftigen waren zum Jahresende 2019 über 65 Jahre alt, 64,4 Prozent sogar 75 Jahre oder älter.

Die meisten Betroffenen mit Pflegegrad 2

Der mit Abstand größte Teil der Leistungsbezieher hatte zum Jahresende 2019 Pflegegrad 2 anerkannt bekommen: Das betraf in Summe 1.752.039 Pflegebedürftige. Dies bedeutet eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“. Diese Patienten haben aktuell Anspruch auf 316 Euro Pflegegeld oder 689 Euro für Pflegesachleistungen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch miteinander kombiniert werden.

Der zweithäufigste Pflegegrad ist aktuell Pflegegrad 3, was eine „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ bedeutet. Den Betroffenen wird ein Pflegegeld in Höhe von monatlich 545 Euro zuerkannt, wenn sie zu Hause betreut werden. Der Anspruch auf Pflegesachleistungen beträgt monatlich 1.298 Euro. 1.205.739 Menschen fielen in diese Kategorie.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Hohe Pflegegrade werden hingegen weitaus seltener vergeben. Pflegegrad vier hielten zum Jahresende 2019 genau 581.828 Patienten. Das bedeutet „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit“, etwa bei bettlägerigen Patienten, die Hilfe beim Toilettengang, An- und Ausziehen benötigen.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Pflegegrad 5 hatten 249.379 der Leistungsempfänger. Das bedeutet „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“, in der Regel eine Rundumversorgung.