Testament und Co.: Auch Vermittler müssen ihr Vermögen schützen

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Versicherungsvermittler und Finanzberater sollten in ihrer Funktion als Unternehmer also dringend darauf achten, das Unternehmen für das Worst Case-Szenario abzusichern. Im Fokus steht das Testament. Allein durch das Ehegattentestament (Berliner Testament – gegenseitige Erbeinsetzung) können sie die Firmenanteile an den Ehegatten übergeben und laufen nicht Gefahr, dass bei der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament gegebenenfalls minderjährige Kinder in Gesellschafterstellung kommen. Das wiederum führt zu großem Aufwand, um die Folgen der Zersplitterung des Vermögens innerhalb der Familie so gering wie möglich zu halten – gerade in einer Zeit, in der sehr persönliche Dinge eine übergeordnete Rolle spielen. Im Laufe der Jahre kann und sollte dies dann zwar immer wieder hinterfragt und angepasst werden, für die Notfallabsicherung bildet es aber oft die sicherste Lösung.

Auch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sind wesentliche Dokumente für Unternehmer. Diese sichern für den Fall ab, dass ein Mensch wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten kann. Das Betreuungsrecht regelt, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist – und wahrt dennoch das Selbstbestimmungsrecht. Wer sich frühzeitig um die entsprechenden Verfügungen und Vollmachten kümmert, sichert sich selbst und die Familie ab. Bei wichtigen Entscheidungen gibt es kein Rätselraten, und in einem unternehmerischen Kontext wird, oft verbunden mit einer konkreten Handlungsanweisung, die Handlungsfähigkeit der Ertragsquelle bewahrt, wenn der Geschäftsführer-Gesellschafter ausfällt.

Wichtig bei der Gestaltung: keine Hauruck-Entscheidungen

Mit der Vorsorgevollmacht wird einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit zur Selbstentscheidung einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann auf allen Ebenen für den Betroffenen handeln, ohne dass es weitere Entscheidungen, Maßnahmen oder Instanzen nötig sind. Die Vorsorgevollmacht schafft Eigenverantwortlichkeit, da selbst bestimmt wird, wer in der entsprechenden Situation die Entscheidungen treffen soll. Die Betreuungsverfügung wiederum dient dazu, eine Person als Betreuer einzusetzen und inhaltliche Vorgaben zu machen, auf welche Weise beispielsweise im Pflegefall die Betreuung organisiert werden soll. Die Verfügung kann auch Menschen als Betreuer ausschließen. Sie dient dem Gericht zur Kontrolle, ob der Betreuer seine Aufgaben im Sinne des Ausstellers wahrnimmt. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht hat der Betreuer aber nur einen sehr regulierten Zugang zu den Finanzen etc. und kann kaum darüber entscheiden. Und dennoch dient auch die Betreuungsverfügung der persönlich-familiären Absicherung, genau wie die Patientenverfügung. Damit werden medizinische Maßnahmen für konkret beschriebene Krankheitszuständen festgelegt beziehungsweise ausgeschlossen. Das verhindert, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Wichtig dabei: keine Hauruck-Entscheidungen. Im Mittelpunkt steht die Diskussion mit allen Beteiligten, und auch die Einbindung eines versierten Rechtsanwalts – ähnlich wie bei der Testamentsgestaltung – kann Sinn ergeben, um alle Dokumente und Formulierungen rechts- und anfechtungssicher zu gestalten. Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung gehören also neben einem Testament für jeden Menschen zu den wesentlichen Dokumenten für die persönliche Absicherung. Versicherungsvermittler und Finanzberater tun also gut daran, diese Dokumente zusammenzutragen und die wichtigen Inhalte mit Blick auf die Absicherung des Unternehmens und der Familie zu gestalten. Denn schicksalsschwere Ereignisse können jederzeit eintreten – entscheidend ist, individuelle Regelungen zu entwerfen, um das Schlimmste zu verhindern und das Vermögen zu schützen.