Bundesregierung entlastet Betriebsrentner bei Krankenkassen-Beiträgen

Quelle: Achim Melde / Deutscher Bundestag

Die Bundesregierung entlastet gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner. Ein Freibetrag soll dafür sorgen, dass sie in der Auszahlphase weniger Geld an die Krankenkassen abführen müssen. Gelten soll die neue Regel bereits vom 1. Januar 2020 an.

Betriebsrentnerinnen und -rentner werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Künftig müssen sie nur noch Beiträge für das Einkommen aus Betriebsrenten zahlen, wenn diese 159 Euro im Monat übersteigen. Das hat das Bundeskabinett beschlossen, wie die Bundesregierung in einem Pressetext berichtet.

Profitieren sollen von der Reform nach Schätzungen der Regierung rund vier Millionen Ruheständler. Sie zahlen dann nur noch für die Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, die den dynamischen Freibetrag von zunächst rund 159 Euro im Monat übersteigen. "Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken. Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht bestraft werden", sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Freibetrag statt Freigrenze: auch höhere Einkommen profitieren

Durchgewinkt haben Union und SPD den neuen Freibetrag am Montag bei der Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg. Er war Teil des Grundrente-Kompromisses. Der Freibetrag gilt gleichermaßen für monatliche Zahlungen wie für einmalige Kapitalauszahlungen, wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite schreibt.

Bisher müssen Betriebsrentner auf ihre Bezüge den vollen Beitragssatz zur Krankenkasse von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag entrichten: sowohl den Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil. Das verringert die Attraktivität der Betriebsrenten. Zwar gab es bisher eine Freigrenze von 155,75 Euro im Monat. Doch Freigrenze heißt eben nicht Freibetrag: Wer diese Grenze überschritt, und sei es nur um einen Cent, wurde erneut den vollen Kassenbeitrag abtreten.

Mit dem neuen Freibetrag ist das anders. Nun wird nicht mehr der volle Beitragssatz fällig, wenn die Betriebsrente diese Grenze knackt. Stattdessen muss nun noch auf jenen Teil der Krankenkassenbeitrag gezahlt werden, der den Freibetrag übersteigt. „Ganz konkret heißt das: Wer im kommenden Jahr 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur noch auf 10 Euro Kassenbeiträge“, schreibt die Bundesregierung. Und weiter: „Rund 60 Prozent der Betriebsrentner bekommen weniger als 318 Euro im Monat. Sie werden, verglichen mit heute, höchstens den halben Krankenkassenbeitrag bezahlen“. Weitere 40 Prozent würden spürbar entlastet.

Eine schlechte Nachricht ist das für die Krankenkassen. Nach Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums werden sie voraussichtlich 1,2 Milliarden Euro weniger pro Jahr zur Verfügung haben. Zur Einführung werde Geld aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zugeschossen. Der Gesundheitsfonds ist verpflichtet, nach Ablauf eines Geschäftsjahres mindestens 25 Prozent der durchschnittlich auf den Monat entfallenen Ausgaben als Notpolster für schwierige Zeiten anzusparen. Zuletzt hatten sich dort 30 Milliarden Euro angesammelt.