Hermes-Deckung — „Forderungsausfälle können existentiell bedrohlich sein!“

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Lieferantenkreditdeckung: Damit sichern Unternehmen eine einzelne Forderung – aus einer Warenlieferung oder Dienstleistung ins Ausland – zu kurz- oder mittel- bis langfristigen Zahlungsbedingungen ab. Sie bietet Schutz gegen einen wirtschaftlichen (z. B. Insolvenz des Bestellers) oder politisch (z. B. Aufruhr, Embargo) bedingten Zahlungsausfall.

Finanzkreditdeckung: Deckt das Risiko der Banken ab, wenn sie dem Besteller zur Bezahlung des Exportgeschäfts einen mittel- bis langfristigen Kredit geben. Eine Finanzkreditdeckung wird häufig zusammen mit einer Lieferantenkreditdeckung abgeschlossen.

Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG): Sie kommt ins Spiel, wenn Exporteure mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern und ihre kurzfristigen Forderungen absichern wollen. Der deckungsfähige Exportumsatz muss mindestens 500.000 Euro betragen.

APG-light: Die APG-light ist – als „kleine Schwester der APG“ – eine besonders einfach zu handhabende Form der Sammeldeckung. Abgesichert werden Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von weniger als vier Monaten. Mindestexportumsätze werden nicht verlangt.

Weitere Informationen zu den Exportkreditgarantien und die Kontaktadressen der Firmenberater gibt es unter: www.agaportal.de