Altersvorsorgepflicht für Selbstständige: Heil will Gesetzentwurf bis Ende des Jahres

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Die derzeitigen Prioritäten für den Bundesarbeitsminister nämlich werden durch eine Äußerung offenkundig: Auch für Selbstständige sei es zur sozialen Absicherung zunächst „wichtig, dass wir vorher die Grundrente einführen“. Die Einführung einer Rentenleistung für jene Menschen, die bei geringem Verdienst mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) eingezahlt haben, geht für den Bundesarbeitsminister somit vor – erst als zweiter Schritt scheint hingegen eine Vorsorgepflicht für Selbstständige anzustehen.

Aber wird wirklich jene Grundrente kommen, die Heil derzeit unter dem Konzept einer so genannten "Respekt-Rente" bewirbt? Das Thema birgt für die Große Koalition einige Sprengkraft aufgrund von Heils Vorstoß, die neue Rentenleistung ganz ohne Bedürftigkeitsprüfung zu zahlen. Alle sollen sie erhalten, die die Mindest-Beitragszeit erfüllen: auch, wenn sie ausreichend Einkommen im Alter haben. Eine solche „Grundrente ganz ohne Vermögensprüfung“ ist jedoch für die Unionsparteien „nicht vorstellbar“, wie Peter Weiß als Sprecher der CDU/CSU-Fraktion verlautbaren ließ. Statt das Geld mit der Gießkanne zu verteilen, sollen ausschließlich jene von der Grundrente profitieren, die tatsächlich von Altersarmut bedroht sind, fordern die Unionsparteien.

Die CSU suchte folglich jüngst die Konfrontation durch Vorstellung eines „Rentenschutzschirms“, der sich gezielt von Heils Plänen abgrenzte und auch der CDU eine Steilvorlage zum Angriff auf die Pläne Heils bot. Auf diesen Konflikt sprach die Rheinische Post den Bundesarbeitsminister direkt an: Würde Heil überhaupt eine Einigung mit den Unionsparteien bei der Grundrente und der Bedürftigkeitsprüfung "hinkriegen"?

Gesetzentwurf zur Grundrente kommt im Mai

Heil verteidigte zunächst erneut seinen Plan, die neue Rentenleistung ganz ohne Bedürftigkeitsprüfung zu zahlen. Denn die Rente sei ja nicht „bedingungslos“, sondern „das Ergebnis von Lebensleistung“. Auf einen konkreten Passus des Koalitionsvertrags angesprochen, dass "Voraussetzung für den Bezug der Grundrente eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung" sei, übte sich Heil in der Auslegungs-Kunst: Der Koalitionsvertrag sei an dieser Stelle „widersprüchlich“, da ja die Rentenversicherung „grundsätzlich keine Bedürftigkeitsprüfung kenne“. Dennoch glaubt Heil, die Koalition werde „eine Einigung bei der Grundrente zustande bringen“ – auf der Basis seines Gesetzentwurfes, der im Mai vorgelegt und zu dem daraufhin verhandelt werde.

Heil zu Banken und Versicherungen: Menschliche Arbeit rasch durch künstliche Intelligenz ersetzt

Auch zur Zukunft der Versicherungswirtschaft äußerte sich der Bundesarbeitsminister. Mit Blick auf die Digitalisierung wagte Heil eine Prognose, die der Branche nicht gefallen dürfte: Im Bereich Handel, Banken und Versicherungen würde „menschliche Arbeit sehr rasch auch durch künstliche Intelligenz ersetzt werden“. Ein Ausweg für Betroffene, die durch intelligente Computersoftware nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz gebraucht werden, sieht der Minister in Umschulungen. Gebe es doch Bereiche, in denen grundsätzlich auch ein viel größerer Bedarf nach menschlicher Arbeit entstehen werde – bei sozialen Dienstleistungen sowie Pflege-, Bildungs- und Erziehungsberufen.

Für den Gesetzgeber entstehen durch die Digitalisierung ebenfalls neue Herausforderungen, wie Heil am Beispiel eines Kölner Unternehmens darlegte, das Fahrradkuriere entlassen hatte. Die Fahrradkuriere wollten einen Betriebsrat gründen. Gesetzliche Voraussetzung aber sei noch immer eine physische Betriebsstätte, die bei diesem Unternehmen nicht existierte. Insbesondere im Logistik-Bereich und dem Onlinehandel sind Reaktionen des Gesetzgebers auf derartige Probleme notwendig, denn manche Unternehmen würden „Digitalisierung mit Ausbeutung verwechseln“.

Ein Problem, das wiederum zurückführt zur Vorsorgepflicht für Selbständige. Heil beklagte die Ausbeutung durch Scheinselbständigkeit oder durch die „Konstruktion von Sub-Sub-Sub-Unternehmen“ (so der Wortlaut des Ministers). In diesem Kontext spricht sich Heil jedoch gegen Lösungen wie die Einführung von Mindesthonoraren aus. Stattdessen soll eine Generalunternehmerhaftung durchgesetzt werden, die auch Paketdienste und die gesamte Logistikbranche gegen bestimmte Regelwidrigkeiten in Haftung nimmt.