Familienstiftung als alternativer Rahmen für die Vermögensverwaltung

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Bei der Familienstiftung wird das Vermögen in die Stiftung überführt, die fortan als Eigentümerin fungiert. Diese ist als Basis für eine zukunftsorientierte Eigentümerstruktur ein passendes Instrument für Finanzberater, um die Vermögensverwaltung darüber abzusichern.

Ein Gastkommentar von Thorsten Klinkner, Geschäftsführer der UnternehmerKompositionen GmbH.

In der Beratung von vermögenden Privatpersonen und Unternehmern hat ein Aspekt in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Denn nicht mehr allein die Rendite steht im Vordergrund; wohlhabende und langfristig denkende Vermögensinhaber halten sich in der Regel nicht an 50 Basispunkten mehr oder weniger auf. Die Asset Protection ist das entscheidende Stichwort, also der Vermögensschutz. Und dieser bezieht eben längst nicht mehr nur auf die Absicherung liquider Werte an den Kapitalmärkten im Sinne einer strategisch tragfähigen Geldanlage. Sondern vielmehr auch darauf, dass alle sinnvollen Möglichkeiten genutzt werden, um sichere Rahmenbedingungen für den Schutz und die Entwicklung des Vermögens zu schaffen – bis hin zum transgenerationalen Erhält und die Mittelverwendung. Quelle: www.unternehmerkompositionen.com

Das ist besonders bei komplexen Vermögen gefragt, die sehr häufig einen unternehmerischen Bezug haben beziehungsweise bei denen Gesellschaftsanteile sogar den Mittelpunkt bilden. Die Familienstiftung hat sich dabei als ein interessantes Gestaltungsmodell herausgestellt, bietet sie doch alternative Möglichkeiten zu den üblichen gesellschafts- und steuerrechtlichen Konstruktionen.

Künftige Generationen können individuell gefördert werden

Bei der Familienstiftung wird das Vermögen in die Stiftung überführt, die fortan als Eigentümerin fungiert. Ziel der Stiftung ist es sehr häufig, ein Vermögen frei von externen und internen Einflüssen zu erhalten und den Zugriff auf die Vermögenssubstanz weitgehend zu beschränken. Die Substanz als Stiftungsvermögen bleibt unangetastet, während die Gewinne nach dem Willen des Stifters gezielt verwendet werden. Insbesondere um Kinder, Enkelkinder und künftige Generationen individuell zu fördern. Eine Zersplitterung von Vermögenswerten wird damit vermieden, da in der Regel weder Gesellschaftsanteile verkauft noch liquide oder immobile Vermögensteile aufgezehrt werden können.

Für Vermögensverwalter und Honorarberater hat sich die Familienstiftung daher als rechtlich, steuerlich und strategisch tragfähiges Steuerungsinstrument für die Anforderungen im Vermögensschutz in den Vordergrund gespielt. Die Familienstiftung lässt sich als professionelles Vehikel für die Vermögensverwaltung nutzen. Und zwar bei weitem nicht nur aufgrund der einkommenssteuerlichen Vorteile bei der Behandlung der Erträge, die je nach Form in der Vermögensverwaltung der Stiftung nur der Körperschaftsteuer beziehungsweise der Kapitalertragsteuer unterliegen. Sondern gerade deshalb, weil die Familienstiftung einen sicheren Hafen für ein Vermögen bildet und somit die Basis für ein langfristig angelegtes Asset Management schafft. Immobilien und unternehmerische Beteiligungen lassen sich über die Familienstiftung finanzieren und bewirtschaften, Ausschüttungsmodalitäten können optimiert werden, und eine Zersplitterung des Vermögens und eine damit einhergehende Schädigung der Substanz wird durch die juristische Verfasstheit der Familienstiftung verhindert. Schließlich gehört die Stiftung nur sich selbst, sodass die Vermögenswerte nicht in der Folge von Erbstreitigkeiten, zersplittert werden können: Ob Unternehmen oder Investment-Portfolio, die Werte bleiben im Schoße der Stiftung immer beieinander und können langfristig gemanagt und weiterentwickelt werden.

Das entspricht dem Wunsch vieler Vermögensinhaber: Sie wollen die Familie versorgt wissen, aber keinen Hedonismus oder Verschwendungssucht fördern. Sie wollen private und berufliche Ziele unterstützen, aber keine Bequemlichkeit und Entmutigung durch eine nicht versiegende Geldquelle aufkommen lassen. Sie wollen persönliche Freiheit fördern, aber dabei auch Verantwortung für den Umgang mit dem Familienvermögen vermitteln.

Die Praxis zeigt, dass Berater ihren Mandanten den Nutzen der Familienstiftung im konkreten Fall aufzeigen können. Und sie schaffen einen eigenen Mehrwert: Die Familienstiftung als Basis für eine zukunftsorientierte Eigentümerstruktur ist ein passendes Instrument für Finanzberater und Portfolio-Manager, denen der dauerhafte Erhalt der Vermögenswerte im Sinne des Mandanten wichtig ist. Sie schützen aufgebautes Vermögen – und versetzen sich selbst in die Lage, innerhalb eines stabilen Rahmens als Berater und Verwalter tätig zu werden. Schließlich kann das Vermögen nicht einfach entzogen werden.

Stiftung gehört nur sich selbst

Wichtig: Die Kontinuität im Vermögensschutz durch die Familienstiftung bedingt den Entzug des Eigentums an dem eingebrachten Vermögen. Die Stiftung gehört, im Gegensatz zu allen anderen Gesellschaftsformen, nur sich selbst. Eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft gehört dem Gesellschafter. Der Gesellschafter steht in der Gesellschafterliste im Handelsregister. Eine Stiftung hat keinen Gesellschafter. Sie gehört nur sich selbst. Diese Eigentümerlosigkeit führt dazu, dass nicht einmal der Stifter als früherer Vermögensinhaber die Substanz antasten kann, wenn er sich dies nicht ausdrücklich in der Satzung vorbehalten hat. Dieser Aspekt darf nicht vernachlässigt werden. Die Stiftung führt zu einem Modell, in dem über die Gewinne aus einem Vermögen verfügt werden kann, die Vermögenssubstanz aber dem Zugriff entzogen ist. Aus diesem Grund erfordert die Konzeption einer Stiftung Zeit und Sorgfalt.

Das muss mit Vermögensinhaber und der Familie offen diskutiert werden. Ansonsten kann es zu herben Enttäuschungen und Verwerfungen kommen, je nach Interessenslage und Motivation der Beteiligten. Zudem wird bei der Vermögensübertragung auf die Stiftung im Grundsatz Schenkungsteuer fällig. Zwar lässt sich die Belastung durch eine geschickte Gestaltung gegebenenfalls auf Null reduzieren. Aber es kann zu steuerlichen Transaktionskosten kommen. Auch aus diesem Grund steht am Anfang einer soliden Planung die sorgfältige Reflexion der Ziele und Motive.