Musterfeststellungsklage vom Bundestag beschlossen

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Die Musterfeststellungsklage ist also ein Verfahren, das selbst hohe bürokratische Hürden bereithält - und einen immensen Vor- und Nachlauf erfordern könnte. Und es ist eben streng genommen überhaupt keine Klage, sondern nur ein vorgeschaltetes Verfahren, das anschließende Klagen erleichtern soll. Umso weniger euphorisch sieht die Opposition das Gesetz, sämtliche Abgeordnete stimmten dagegen. Manuela Rottmann, für Bündnis 90/ die Grünen im Rechtsausschuss des Bundestages, sagte dem Online-Magazin »LTO«, die Musterfeststellungsklage sei ein »zahnloser Papiertiger«.

Auch Sascha Müller-Kraenner, der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfesagte, sieht das Gesetz kritisch. "Anstatt die Rechte der Verbraucher tatsächlich zu stärken, wird mit dem Gesetz, das viele Hürden enthält, den Konzernen abermals ein großzügiges Geschenk gemacht“, zitiert ihn Zeit Online. Zu viele Verbände würden von der Klageberechtigung ausgeschlossen – auch die Deutsche Umwelthilfe dürfe nicht klagen. Müller-Kraener kritisiert darüber hinaus, die Musterfeststellungsklage sei im Eilverfahren durchgewunken worden, ohne dass berechtigte Einwände der Opposition ernst genommen worden seien. Dabei würden die Grundlagen für das Gesetz bereits seit fünf Jahren vorliegen.