Versicherungsmakler und andere Ungebundene müssen höhere Haftpflichtsummen vereinbaren

Quelle: Alexas_Fotos@Pixabay.com

Ungebundene Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler müssen ab dem 15. Januar 2018 höhere Gewerbehaftpflicht-Summen vereinbaren. Dabei handelt es sich keineswegs um eine gesetzliche Neuregelung: die erforderlichen Haftpflichtsummen werden alle fünf Jahre an die Verbraucherpreise angepasst.

Wer ungebunden Versicherungen und Finanzanlageprodukte vertreibt, muss ab dem 15. Januar höhere Haftpflichtsummen vereinbaren. Die Mindestversicherungssumme für jeden Einzelfall beträgt demnach 1.276 Millionen Euro und für alle Fälle 1.919 Millionen Euro. Darauf macht aktuell die Rechtsanwaltskanzlei Wirth in einem Pressetext aufmerksam.

turnusmäßige Anpassung

Die neuen Mindestsummen gelten für Versicherungsmakler und -berater sowie für Finanzanlagenvermittler und Honorarfinanzanlagenberater. Grundlage, dass nun die Summen raufgesetzt werden, ist § 9 Absatz 2 der Versicherungsvermittlerverordnung sowie § 9 Absatz 2 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung.

In den Verordnungen ist festgeschrieben, dass die Haftpflichtsummen alle fünf Jahre an den Verbraucherpreisindex der europäischen Statistikbehörde EUROSTAT angepasst werden. Die Mindestversicherungssummen werden dann jeweils zum 2. Januar vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bisher betrugen die Mindestsummen 1.230 Millionen Euro für einzelne sowie 1.850 Millionen Euro für alle Haftpflicht-Fälle.

Sollten Versicherungsmakler die konkrete Haftpflichtsumme in ihrem Maklervertrag oder der Erstinformation genannt haben, wozu ausdrücklich keine Pflicht besteht, empfiehlt es sich, die Informationen entsprechend anzupassen.

“Politische Hängepartie“ und „massive rechtliche Unsicherheiten“

Rechtsanwalt Norman Wirth kritisiert in der Pressemeldung, dass die beiden Verordnungen im Rahmen des IDD-Umsetzungsgesetzes sowie von Mifid II überarbeitet werden müssen – doch der Gesetzgeber sich hier erheblich verspätet hat. Für die Vermittler bedeutet das vor allem Unsicherheit:

“Zwar wartet die Branche mit Spannung auf die Neufassung der beiden hier betroffenen Verordnungen. Bei der Versicherungsvermittlungsverordnung liegt bereits – wenn auch mit erheblicher Verspätung - ein erster Entwurf vor. Bei der Finanzanlagenvermittlungsverordnung, die wegen der bereits erfolgten MiFID 2-Umsetzung angepasst werden muss, noch nicht einmal das“, kommentiert Wirth. Zumindest würden trotz der politischen Hängepartie die bürokratischen Automatismen noch funktionieren. „Jedoch: eine Änderung um 46.000 Euro hilft weder den Kunden noch der Finanzbranche über die derzeit bestehenden massiven rechtlichen Unsicherheiten.“