Honorarannahmeverbot für Versicherungsmakler gestrichen!

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Aufatmen bei den Versicherungsmaklern: Sie sollen auch mit Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht gegen Honorar beraten dürfen. Einen entsprechenden Änderungsentwurf haben CDU/CSU und SPD im Wirtschaufsausschuss des Bundestages eingebracht. Zustimmen muss dem Gesetzentwurf noch der Bundesrat.

Versicherungsmakler können aufatmen: Sie sollen auch nach Inkrafttreten des deutschen IDD-Gesetzes sowohl gegen Provision als auch Honorar beraten dürfen. Das berichtet der Informationsdienst des Deutschen Bundestages in einer heutigen Pressemeldung. „Damit besteht kein Honorarannahmeverbot für den Versicherungsmakler“, heißt es in einem Änderungsantrag, den die Unionsparteien und die SPD in den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/97 eingebracht haben.

Ursprünglich Honorarannahmeverbot für Versicherungsmakler vorgesehen

Nach dem ursprünglichen IDD-Gesetzentwurf der Bundesregierung sollte es Versicherungsmaklern verboten sein, ein Honorar von Verbrauchern anzunehmen (der Versicherungsbote berichtete). Stattdessen sollten sich Versicherungsvermittler ausschließlich von den Versicherern vergüten lassen, mit denen sie direkt oder indirekt zusammenarbeiten. Ein Honorar vom Kunden anzunehmen, sollte hingegen allein dem neu zu schaffenden Beruf des Honorar-Versicherungsberaters vorbehalten bleiben. Ziel des Verbotes war eine klare Trennung zwischen Provisions- und Honorarberatung, die unter anderem die Verbraucherzentralen eingefordert hatten.

Versicherungsmakler wehrten sich gegen IDD-Gesetz

In der Maklerbranche hatte das geplante Honorarannahmeverbot für Empörung gesorgt. Wenn sich Makler nur noch von Versicherern vergüten lassen dürfen, geraten sie in Abhängigkeit der Anbieter, so das Argument. Damit sei die Funktion des Maklers als Sachverwalter des Kunden gefährdet. Auf change.org starteten Makler eine Petition unter dem Namen „IDD – nein, danke!“, um das Honorarannahmeverbot zu kippen (der Versicherungsbote berichtete). Ein Rechtsgutachten des Berliner Juristen Hans-Peter Schwintowski sah in dem Honorarverbot gar einen verfassungswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Makler (der Versicherungsbote berichtete).

Nun konnten sich die Makler mit ihren Forderungen offenbar durchsetzen. Ihnen wird auch weiterhin die Annahme von Honoraren erlaubt sein. Die Zustimmung des Wirtschaftsrates im Bundestag zu den Änderungen gilt so gut wie sicher, da Union und SPD dort die Mehrheit haben. Am 7. Juli soll dann der Bundesrat über den Gesetzentwurf beraten.

Mehr zu den Änderungen beim IDD-Gesetz in Kürze auf versicherungsbote.de.