Rente - Bundesrat will Renteneinheit Ost und West aus Steuermitteln finanzieren

Quelle: Bundesrat / Frank Bräuer

Die Bundesländer wollen die Rentenangleichung zwischen Ost und West ausschließlich aus Steuermitteln finanzieren. Das hat der Bundesrat in einer Stellungnahme zum Entwurf des Rentenüberleitungsgesetzes vom 31. März 2017 beschlossen. Bis zum Jahr 2022 soll aber die Rentenversicherung die Mehrkosten allein tragen. Damit stellt sich die Länderkammer gegen die Bundesregierung: Bundesfinanz- und Sozialministerium hatten eine Mischfinanzierung präferiert, so dass sich Rentenversicherung und Fiskus ab 2025 die Mehraufwendungen teilen.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Renten im Osten wie im Westen ab 2025 einheitlich berechnet werden. Bis dahin wird die Rentenhöhe schrittweise angepasst. Streit herrschte lange über die Finanzierung der Rentenangleichung. Und dieser Streit könnte noch nicht zu Ende sein. Denn der Bundesrat fordert in einer aktuellen Stellungnahme, dass die Mehrkosten ab 2025 allein aus Steuermitteln finanziert werden und nicht aus der Rentenkasse.

Ab 2025 Finanzierung der Renteneinheit allein aus Steuermitteln

Damit stellen sich die Länder gegen das präferierte Modell der Bundesregierung. Denn Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatten ab 2025 eine Mischfinanzierung favorisiert: die Mehrkosten sollten hälftig aus Steuermitteln und aus den Mitgliedsbeiträgen der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) finanziert werden.

Hier widerspricht der Bundesrat: Diese Aufwendungen seien als Folge der Wiedervereinigung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und seien deshalb allein aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Speziell Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte ursprünglich eine Beteiligung des Fiskus bei der Finanzierung der Renteneinheit abgelehnt.

In sieben Schritten zur Renteneinheit

Nach den Plänen der Bundesregierung berechnet sich die Rente ab 2025 in ganz Deutschland einheitlich. Bis dahin soll der Rentenwert Ost in sieben Schritten an den im Westen geltenden Rentenwert angepasst werden: Im ersten Schritt ab dem 1. Juli 2018 auf 95,8 Prozent des Westwertes, in den darauffolgenden Jahren um jeweils 0,7 Prozent. Zum 1. Juli 2024 beträgt der Rentenwert Ost dann 100 Prozent des Rentenwertes West.

Grundsätzlich hält der Bundesrat daran fest, dass die ersten Schritte der Angleichung bis 2022 zunächst allein aus den Mitgliedsbeiträgen der Deutschen Rentenversicherung finanziert werden. Hierbei geht die Länderkammer mit der Bundesregierung konform.

Erst ab 2022 an soll der Bundeshaushalt laut Stellungnahme der Länder einen Zuschuss zur Finanzierung der Renteneinheit leisten: Im Jahr 2022 zunächst 200 Millionen Euro, von 2023 bis 2025 dann jährlich jeweils 600 Millionen Euro. Ab dem Jahr 2025 soll der Bundeszuschuss dann jährlich dauerhaft um zwei Milliarden Euro höher ausfallen, so empfiehlt der Bundesrat, so dass die kompletten Kosten der Renteneinheit ab diesem Jahr aus Steuermitteln finanziert werden.

Das Rentenüberleitungsgesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Zunächst geht die Stellungnahme der Länderkammer an die Bundesregierung und wird dann mit der Gegenäußerung in den Bundestag eingebracht. Nach Verabschiedung des Gesetzes in zweiter und dritter Lesung werden abschließend erneut die Länder darüber beraten.

Quelle: mit Pressematerial Bundesrat