Versicherer zahlten 2016 über zwei Milliarden Euro für Schäden durch Stürme und Starkregen

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Die Hausrat-, Wohngebäude- und Industrieversicherer haben im letzten Jahr zwei Milliarden Euro für Schäden durch Stürme und Starkregen gezahlt. Das geht aus der Naturgefahrenbilanz 2016 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Noch nicht berücksichtigt sind Aufwendungen für Schäden an Kraftfahrzeugen.

Unwetter in Deutschland haben den Versicherern auch 2016 die Bilanzen verhagelt. Zwei Milliarden Euro mussten die Gesellschaften für versicherte Sachschäden an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben zahlen, so berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Nicht enthalten seien in der Bilanz die Schäden an PKW, da diese Zahlen noch nicht vorliegen würden.

Doch es gibt auch eine gute Nachricht: Trotz der hohen Summe war 2016 ein vergleichsweise kostengünstiges Jahr für die Branche. So haben die Sachversicherer in den letzten Jahren durchschnittlich 2,4 Milliarden Euro für Schäden durch Naturgefahren zahlen müssen. „Mit der Naturgefahrenbilanz 2016 können wir insgesamt zufrieden sein. Dennoch hat sich erneut gezeigt, welche enormen Schäden beispielsweise Starkregen wie Friederike und Elvira anrichten können“, kommentiert GDV-Präsident Alexander Erdland.

Zwei Starkregen-Ereignisse für die Hälfte aller Schäden verantwortlich

Aufhorchen lässt der Umstand, dass die Hälfte aller Schäden allein durch zwei Starkregen-Ereignisse Ende Mai und Anfang Juni verursacht wurde. Damals suchten die beiden Tiefs Elvira und Friederike die Bundesrepublik heim. Und obwohl beide Unwetter regional begrenzt ihre Zerstörungswucht entfalteten – sie wüteten vor allem in Süddeutschland – verursachten sie einen Versicherungsschaden von einer Milliarde Euro. Davon entfielen 800 Millionen Euro auf Schäden durch Starkregen und 200 Millionen Euro auf Schäden durch Sturm und Hagel (siehe Grafik 2).

„Noch nie haben Unwetter mit heftigen Regenfällen innerhalb so kurzer Zeit so hohe Schäden verursacht“, sagt Erdland. Zum Sinnbild der damaligen Katastrophe wurde das kleine Örtchen Braunsbach im Kreis Schwäbisch Hall, dessen Stadtkern innerhalb einer Nacht nahezu komplett zerstört wurde. Drei kleine Bäche plätschern normalerweise friedlich durch das Tal, doch in Folge des Starkregens verwandelten sie sich in einen reißenden Strom, rissen Bäume, Autos und Geröll mit sich und beschädigten viele Häuser so stark, dass sie abgerissen werden mussten.

Die neue Intensität von Starkregen-Ereignissen erfordert ein Umdenken bei Verbrauchern und in der Versicherungsbranche. Nicht nur Häuser in der Nähe von Gewässern und Überschwemmungsgebieten können durch Starkregen geschädigt werden, sondern rein theoretisch jedes Haus. „Viele wissen gar nicht, dass sie immer und überall von Starkregen betroffen sein können", warnt folglich auch Alexander Erdland.

Ohne Bemühen um Elementarschaden-Police keine Staatshilfe?

Schutz vor Naturgefahren wie Überschwemmungen bietet eine Elementarschadenversicherung, die häufig als Zusatzbaustein zu einer Wohngebäude-Versicherung, aber auch separat angeboten wird. Und diese Police wird immer wichtiger. So haben die Justizminister der Bundesländer auf ihrem Frühjahrstreffen 2015 vereinbart, dass zukünftig auch Staatshilfen an die Bedingung geknüpft sein sollen, dass sich ein Hausbesitzer um eine private Elementarschadenversicherung bemüht hat.

Wer ein solches Bemühen nicht nachweisen kann, etwa in Form eines Beratungsprotokolls durch einen Versicherungsvermittler, darf im Zweifel auch nicht auf öffentliche Hilfsgelder hoffen. In vielen Bundesländern wurden mittlerweile entsprechende Richtlinien verabschiedet, zum Beispiel in Sachsen und Nordrhein-Westfalen. So hat die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) nach den Unwettern im Mai und Juni 2016 zunächst staatliche Unterstützung für Flutopfer abgelehnt (der Versicherungsbote berichtete).

Quelle: GDV.de