BWF-Skandal: Vermittler wegen Falschberatung verurteilt

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Falschberatung: nachdem es längere Zeit schon keine Schlagzeilen mehr zum Thema Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) gegeben hatte, gibt es nun aber Neuigkeiten. Erstmals wurden an deutschen Gerichten Vermittler für den Vorwurf der Falschberatung haftbar gemacht und verurteilt.

Vor mehr als eineinhalb Jahren hatte es großen Wind gegeben um den Anlegerskandal der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF). Nun gibt es Neues: Gerichte haben nun erste Vermittler wegen Falschberatung zu Schadenersatz gegenüber den Geschädigten verurteilt. Das berichtet die FAZ.

Noch sind die Urteile, die dazu in den Städten Köln, Frankfurt/O., Berlin und Hof gesprochen worden, nicht rechtskräftig. Aber Rechtskraft hat derweilen schon ein Entscheid vom Landgericht Verden an der Aller im Bundesland Niedersachsen.

Die Staatsanwaltschaft in Berlin fokussiert ihre Ermittlungen indessen auf die Gesellschaft, die unter dem Namen "Bund Deutscher Treuhandstiftungen" zu einiger Berühmtheit gelangt ist. Die Staatsanwaltschaft wirft der Gesellschaft vor, sie habe das Kapital, welches sie in der Zeit zwischen August 2011 und Januar 2015 von ihren circa 6500 Kleinanlegern anvertraut bekommen hatte, entgegen der Vereinbarung nicht zu einhundert Prozent in Gold angelegt.

BWF: es war nicht alles Gold

Insgesamt hatte die BWF rund 57 Millionen Euro von Anlegern eingesammelt. Doch ob dieses Geld tatsächlich in Gold investiert wurde, daran gibt es nun erhebliche Zweifel. Von den angeblich vier Tonnen Gold im Besitz der BWF seien nur 324 Kilogramm echt gewesen, wirft die Staatsanwaltschaft dem Finanzkonzern vor. Diese Diskrepanz beziffert den Umfang der mutmaßlichen Fälschung.

Darüber hinaus ist aber auch ein Verstoß gegen das Kreditwesen erfolgt, denn es fehlte eine Lizenz für das erlaubnispflichtige Einlagengeschäft, welches die Gesellschaft letztlich betrieb. Das heißt, den Anlegern der BWF hat man nicht allein Gold zum Kauf angeboten, sondern man hatte sich gleichzeitig verpflichtet, dieses Gold nach Ablauf einer gewissen Zeit zurückzukaufen, dies jedoch mit starken und unrealistischen Aufschlägen gegenüber dem einstigen Preis. Dieser Vorgang wird als Einlagengeschäft bezeichnet und wer dieses Geschäft betreibt, benötigt die entsprechende Lizenz der deutschen Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin. Hier fehlte diese.

Schadensersatz - Aussichten sind gut

Es hatte bald darauf Schadensersatzklagen gehagelt und wie es aussieht, haben diese Aussicht auf Erfolg. Das ist, außer für die Vermittler, eine gute Nachricht. Bei der BWF selbst wird kaum noch etwas zu holen sein, so schrieb die FAZ. Die Vermittler aber verfügen in der Regel über eine Berufshaftpflicht, die für den Schaden einstehen muss. So würden die Schadensersatzklagen wegen mutmaßlicher Falschberatung am eben bezeichneten Einlagengeschäft ansetzen.

"Insbesondere die Pflicht zur Prüfung der Plausibilität der besagten Anlage dürfte in vielen Fällen verletzt worden sein", sagte dazu der Rechtsanwalt Jan-Sören Grundmann. Ihm war es gelungen, für die Kanzlei Teichmann & Trotzki den Beschluss in Verden zu erstreiten, wie in der FAZ zu lesen war.

Der Fall der in Verden verhandelt wurde, betraf ein Ehepaar, welches Kapital in zwei Produkte der BWF investiert hatte. So hatte der Mann bei dem "Gold Plus" zunächst 1.000 Euro eingezahlt und in der Folge dann monatlich 50 Euro, schrieb die FAZ. Es war vorgesehen, dass auf diese Weise ein Grundstock von 7.000 Euro zusammengekommen würde.

Produkte aus dem Traumland

Nach Ablauf von zehn Jahren, so war es im Vertrag fixiert, würde der Mann vom Unternehmen dann einen "garantierten Rückkaufkurs" für sein Gold von 150 Prozent erhalten. Auch die Frau des Ehepaares hatte investiert, und zwar weitere siebentausend Euro in das Produkt "Gold Standard". Hierfür sollte es nach acht Jahren garantierte 180 Prozent geben. Das klingt nach einem verführerischen Deal, der aber ein bisschen zu dick aufträgt, als dass er glaubhaft wäre.

So fanden sowohl das Gericht als auch der Kundenanwalt, dass diese Rechnung zu schön sei, um wahr zu sein. Infolge "pflichtwidriger Beratung" erhielt das Paar nun 9.300 Euro plus Zinsen von dem Makler mit dem etwas zu schönen Angebot zugesichert.

Quelle: FAZ