Brexit: Versicherer kommen wohl glimpflich davon

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Nach dem Brexit-Votum der Briten brachen mit den Aktienmärkten auch die Investitionen der Versicherer vorübergehend ein. Börsenbeobachter rechnen damit, dass die Kurse und damit auch die angelegten Werte der Assekuranz und deren Sparkunden sich erholen werden. Operativ seien die Unternehmen weniger stark belastet als die Banken, sagte jetzt BaFin-Chef Fex Hufeld.

Der Brexit-Entscheid des britischen Volkes am vergangenen Donnerstag hat gereicht. Um bis zu 30 Prozent stürzten in der vergangenen Woche die Börsenwerte britischer Unternehmen ein. Die Börsen büßten je nach globaler Lage rund sechs bis acht Prozent an Werten ein. Billionenwerte wurden vernichtet. Zumindest auf dem Papier und solange Anleger wie Versicherer, um die geht es hier, diese Verluste nicht durch Verkauf von Wertpapieren realisieren. Und genau das tun die Unternehmen vernünftigerweise nicht.

BaFin-Chef entwarnt vorsichtig

Felix Hufeld, der Chef der deutschen Finanzaufsicht BaFin, sieht die Versicherer angesichts der Brexit-Entscheidung und vor dem Hintergrund der aktuellen Börsenturbulenzen „nicht ganz so stark betroffen“, schreibt „Finanzen.net“. Und zitiert Hufeld, der in den vergangenen Tagen auf der ersten Fintech-Konferenz sprach: „Die Versicherer haben auf der Aktienseite Verluste hinnehmen müssen“. „Operativ sehe er bei der Assekuranz „deutlich geringere Gefährdungspotenziale als auf Bankenseite.“

Aktuell blicke die Aufsicht auf die Banken und deren Wertpapiergeschäft um die Auswirkungen des Brexit-Votum der Briten zu verfolgen. Auch seien Bank- und Versicherungs-Startups auf der Insel von einem Brexit wenig betroffen, weil diese noch nicht so groß sind um wirtschaftlich wichtig zu sein. Unterdessen verbreitet sich in Europa die Unsicherheit der EU-Mitglieder und unter den Regierenden. An diesem Dienstag hat etwa Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gesagt, sie sehe im Falle eines Austritts der Briten aus der EU kein Zurück mehr.

Zugleich sprach sich Merkel für harte Verhandlungen der EU mit Britannien aus - ohne Vorabsprachen, betonte sie. In den nächsten Tagen müsste nun – darauf wartet nun ganz Europa – das britische Unterhaus als Parlament beschließen, § 50 des EU-Vertrags „auszulösen“ und der EU das Austrittsersuchen „mitteilen“. Danach würde verhandelt. Ohne eine Einigung mit der EU würde die Briten zwei Jahre nach der offiziellen Austrittsmitteilung ausscheiden und alle Rechte und Pflichten aus der gelösten EU-Mitgliedschaft erlöschen. Und damit zum Beispiel auch die Niederlassungsfreiheit der Versicherer, die über britische Grenzen (hin und her) ihr Geschäft betreiben.