Uniqa warnt vor Makler, Bock und Gärtner

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Die österreichische Uniqa-Versicherung geht gegen einen Versicherungsmakler vor, der Lebensversicherte auf eine Sammelklage des Verbraucherschutzes aufmerksam macht. Vor allem wird dem Makler zur Last gelegt, dass er an Honoraren partizipieren wolle, die der Prozessfinanzierer ausgelobt habe. Und damit den Bock zum Gärtner macht, weil er mehrfach kassieren wolle.

Auch in Österreich gibt es einen Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen, weil einige Unternehmen ihre Kunden in den Jahren 1994 bis 2012 im Kleingedruckten falsche Widerspruchsfristen genannt hatten. Weil sich die Versicherer bislang uneinsichtig zeigten und sich weigerten, Policen rückabzuwickeln, hatte der österreichische Verbraucherschutz Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine so genannte Sammelaktion durchgeführt. Bei diesem Verfahren können sich betroffene Sparer melden und der VKI führt eine Sammelklage gegen die Assekuranz.

Makler soll an Honoraren des Prozessfinanzierers partizipieren

Soweit der Plan des Verbraucherschutzes in unserem südlichen Nachbarland, der zudem von Prozessfinanzierern unterstützt wird. Nun hat ein Versicherungsmakler die Sammelaktion offenbar zum Geschäftsmodell gemacht und seine Kunden schriftlich auf die Aktion des VKI hingewiesen, berichtet das österreichische „Wirtschaftsblatt“. Die Uniqa, einer der größten Versicherer des Landes, hat nun den umtriebigen Makler wegen eines mutmaßlichen Wettbewerbsverstoßes abgemahnt.

Zum Hauptvorwurf des Versicherers gegen den Makler schreibt die Zeitung, dieser handle aus Sicht der Uniqa mit seiner Kundenaktion „im Eigeninteresse“. Denn er partizipiere an Honoraren des Prozessfinanzierers. Außerdem wolle er von Versicherern zurückerhaltenes Geld in ein neues Produkt vermitteln und dafür neue Provisionen erhalten. „Das Verleiten zum Vertragsbruch ist sittenwidrig“, wird ein Uniqa-Anwalt zitiert.

Ein Sprecherin des Unternehmens habe zu der Sammelaktion des VKI (der Versicherungsbote berichtete) grundsätzlich ausgeführt: „Uniqa, Raiffeisen Versicherung und FinanceLife haben stets der jeweiligen Gesetzeslage entsprechend korrekt über die Rücktrittsfrist belehrt“. Der Verbraucherschutz VKI hat kürzlich seinen Aufruf an Lebensversicherungs-Sparer gestartet, sich wegen nachträglichen Widerspruchs gegen ihre Policen zu melden. 20.000 Eingaben hatte der VKI erwartet. 850 Kunden hätten sich gemeldet; davon seien, so das „Wirtschaftsblatt“, „deutlich mehr als der Hälfte“ der Sparer falsch beraten worden.