Alterseinkünftegesetz kostet Rentner 54.000 Euro

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Das Alterseinkünftegesetz kostet einen Neurentner des Jahres 2040 im Vergleich zum alten Recht mehr Steuern: Unterm Strich 54.000 Euro hat ein Mathematiker für diesen Fall errechnet. Prof. Bert Rürup als „Vater“ des Gesetzes habe selbst bereits im Jahr 2007 die Bundesregierung zu Nachbesserungen an dem Renten-Regelwerk aufgefordert. Nun ist wohl wieder das Bundesverfassungsgericht gefordert.

Die meisten Experten hielten das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG), mit dem seit 2005 eine gleichartige und gerechte Besteuerung von Renten aller Art geschaffen werden sollte, für sagen wir einigermaßen gerecht. Zwar könne es, zitiert die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) an diesem Samstag aus dem Abschlussbericht des Jahres 2003 zu Modellrechnungen des seinerzeit in Planung befindlichen AltEinkG, „in einzelnen Fällen (...) zu einer Zweifachbesteuerung kommen“.

Rürup hat’s erfunden

Doch diese Fälle seien bei der „typisierenden Betrachtungsweise“ für die Sache einer gerechten Rentensteuer vernachlässigbar. Sodann berichtet das Blatt von neuen Berechnungen des Mathematikers Werner Siepe. Der habe ermittelt, bei einem Standardrentner (45 Beitragsjahre) würden „rund 54.000 Euro zu viel besteuert“. Weiter heißt es, „besondere Brisanz“ habe das Thema durch den Haupt-Konstrukteur des AltEinkG selbst.

Der heißt Prof. Bert Rürup und war zur Zeit des Entstehens des Gesetzes Chef der „Wirtschaftsweisen“ der Bundesregierung. Und: Rürup war zudem Berater der Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) und gilt als „Vater“ des AltEinkG. Vor allem gehen die Stufenregeln zur Steuerfreistellung von Rentenbeiträgen beziehungsweise zum Besteuerungs-Anteil in der Rentenphase auf Rürup zurück, der 2003/2004 die Kommission zur Schaffung des AltEinkG leitete.

Rürup forderte Nachbesserungen

Und Rürup selbst sei es laut FAZ-Bericht gewesen, der im Jahr 2007, nur vier Jahre nach seinen ersten Berechnungen, zusammen mit dem damaligen Chef der Deutschen Rentenversicherung (DRV), Herbert Rische, die Bundesregierung aufgefordert habe, am AltEinkG nachzubessern. Warum? Aus Rürups und Risches Sicht hätten sich die Rahmenbedingungen für die Rente und damit die zu erwartenden Folgen für die Rentenbesteuerung geändert.

Weswegen das gesetzlich festgelegte Übergangsregelwerk nun (2007) „in erheblichem Umfang gegen das Verbot der Zweifachversteuerung verstößt“, zitiert die FAZ ein Schreiben Rürups und Risches vom 20. Juli 2007 an die damaligen Bundesminister Peer Steinbrück, SPD, Finanzen) und Müntefering (ebenfalls SPD, damals Arbeits- und Sozialminister). Zum einen sei dies durch die Renten-Nullrunden Mitte der 2000er Jahre und vor allem durch die sozusagen planwidrig eingeführte Rente ab 67 bedingt.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz gefordert

Aber abgesehen von geänderten Rahmenbedingungen streiten Experten bereits seit dem Jahr 2003 darüber, welche steuerlogische Rechensystematik die richtige ist, um ein gerechtes AltEinkG zu schaffen. Die Älteren unter den Lesern werden sich sich erinnern, dass die Bundesregierung die Rentensteuer im Jahr 2005 nicht freiwillig neu geordnet hat. Es war das Bundesverfassungsgericht (BVG), das die Regierung mir einem Urteil im Jahr 2002 zwang, zum 1. Januar 2005 ein neues Renten-Steuergesetz zu schaffen. Auch im Jahr 2008 war es wieder das BVG, dass die Regierenden zwang, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträgen neu zu ordnen. Daraus entstand im Jahr 2010, manche denken irrig als Konjunkturschub in der Finanzkrise, tatsächlich das Bürgerentlastungsgesetz, seitdem die Bürger ihre „Basis“-Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge von der Steuer absetzen können.

Das Bundesverfassungsgericht wird wohl auch für Nachbesserungen gebraucht

Nebenbei bemerkt: Auch das Bürgerentlastungsgesetz als ordnungspolitische Maßnahme hat den Berechnungsrahmen für ein gerechtes AltEinkG erneut verändert. Dazu hat nun wiederum, meldet die FAZ, das Bundesverfassungsgericht kürzlich in drei Fällen Recht gesprochen und drei Rentnern bescheinigt, es läge in ihrem Falle keine Zweifachbesteuerung vor.

Dennoch habe sich das BVG „noch nicht zu der konkret anzuwendenden Berechnungsmethode (für das AltEinkG, Anm. der Red.) geäußert “, wird in der FAZ der amtierende Präsident der DRV, Axel Reimann, zitiert. Das Blatt selbst schließt seinen sehr lesenswerten Bericht mit diesem Fazit: „Sollte die Regierung nicht im vorauseilenden Gehorsam handeln, werden die Richter den Herren in Berlin wieder einmal kräftig auf die Füße treten müssen“.

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