Bundestag beschließt neue Regeln für bAV und Versicherungs-Finanzaufsicht

Quelle: Q.pictures / pixelio.de

Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf (18/6283) eine Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie wurde am 12.11. vom Bundestag angenommen. Im Kern sehen die neuen Bestimmungen neben der Dynamisierung der Anwartschaften auch ausgeschiedener Mitarbeiter vor, dass arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften künftig bereits dann als unverfallbar gelten, wenn die Zusage drei (statt bislang fünf) Jahre bestanden hat. Das Gesetz tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Diese Kürzungen der Unverfallbarkeitsfristen erfordert darüber hinaus im Einkommensteuergesetz Anpassungen bei der Bildung von Pensionsrückstellungen und der Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Unterstützungskassen. Sofern die Tarifparteien zustimmen und der Pensionsplan eine lebenslange Zahlung sowie eine Mindesthöhe aus dem Versorgungskapital vorsieht, werden abweichende Anlageformen in Zukunft erlaubt sein. Jedem Vertragspartner kommen entsprechende Pflichten zu, für den Pensionsfonds zum Beispiel, das Kapital mit einer Mindesthöhe zu verwalten und zu halten.

Änderung des Betriebsrentengesetzes gut für werdende Mütter

Das Gesetz hat positive gleichstellungspolitische Auswirkungen. Die Absenkung des Lebensalters für die Unverfallbarkeit von Betriebsrentenanwartschaften vom 25. auf das 21. Lebensjahr kommt insbesondere jungen Frauen zugute, die wegen Kindererziehung vor dem 25. Lebensjahr bei einem Arbeitgeber ausscheiden und deshalb bisher ihre Betriebsrentenanwartschaft verloren haben.

CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen äußerten sich positiv zu dem Gesetz.

Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich zufrieden darüber, dass Unternehmen nun die Möglichkeit hätten, die betriebliche Altersvorsorge um kapitalgedeckte Regelungen zu erweitern. Da aber eine Mindestrente garantiert werden müsse, bestehe kein erhöhtes Risiko für Arbeitnehmer. "Wir stärken die betriebliche Altersvorsorge", war sich die Unionsfraktion sicher. Die SPD-Fraktion betonte, der Entwurf stoße nicht das große Tor zur Reform der Betriebsrenten auf. Er sei jedoch ein erster Schritt. Weitere müssten folgen, um die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Natürlich sei es immer eine Grundsatzfrage, wenn man von kapitalgedeckter Altersvorsorge rede. Aber es seien genügend Sicherungsmechanismen eingebaut worden, die verhinderten, dass Angestellte ihre Ansprüche verlieren, so die Sozialdemokraten. Die Grünen merkten dagegen an, es gehe nicht darum, "den Casino-Kapitalismus von der Kette zu lassen", sondern um mehr Flexibilität in der wahrscheinlich noch länger andauernden Niedrigzinsphase.

Die Fraktion Die Linke betonte, der Entwurf enthalte viele positive Aspekte hinsichtlich der erworbenen Anwartschaften bei Betriebsrenten. Es gebe aber bei den Interessen der Beschäftigten noch "Luft nach oben". Gerade für durchschnittliche und kleinere Einkommen seien die positiven Aspekte des Entwurfs, insbesondere seine Regelungen zur kapitalgedeckten Finanzierung, fraglich.

Quelle: Deutscher Bundestag