Schwarzfahren? Aber nur mit Versicherungsschutz, bitte!

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Schwarzfahren: Bereits seit 14 Jahren existiert in Schweden eine Versicherung für Schwarzfahrer. Das von der Organisation Planka.nu entwickelte Konzept wurde nun von einem Schweizer kopiert und soll Pendlern für eine monatliche Prämie das Fahren ohne Fahrausweis in öffentlichen Verkehrsmitteln gestatten. Doch juristisch bleibt das fraglich: Bußen dürfen nicht über Dritte entrichtet werden.

In Stockholm gibt es seit bereits 14 Jahren eine Versicherung für Schwarzfahrer, die im Falle einer Kontrolle die Strafe übernimmt. Und wer hat´s erfunden? Eine Gruppe von Schwarzfahrern, die sich in der Organisation Planka.nu zusammengeschlossen haben.

Schwarzfahren und trotzdem zahlen?

Es mag dennoch verwundern, dass man lieber monatlich einen Betrag in eine Art Schwarzfahrerkasse zahlt, statt das Geld einfach direkt in eine Monatskarte zu investieren. Doch scheinbar steckt mehr dahinter. Immerhin hatte die Organisation 2013, laut der New York Times, rund doppelt so viele Einnahmen, als sie an Bußgeldern ausgeben musste. Vor zehn Jahren lagen die Ausgaben noch bei 80 Prozent.

Mehr als eine halbe Millionen Schwarzfahrer in Berlin

Nicht nur in der schwedischen Hauptstadt ist Schwarzfahren ein Thema. Laut der Berliner Zeitung erwischten die Berliner Verkehrsbetriebe im vergangenem Jahr 228.727 Schwarzfahrer in Bussen und Bahnen. Hinzu kamen 325.600 Schwarzfahrer im Berliner S-Bahn-Netz der Deutschen Bahn.

Beim ersten und zweiten Vergehen wird nur das vorgeschriebene Bußgeld von 60 Euro fällig. Notorischen Schwarzfahrern kann aber eine Anzeige drohen und sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Laut einer Studie von Reise.de sind Dortmund, Frankfurt und Karlsruhe geradezu Horchburgen des Schwarzfahrens. Im Verhältnis zu den Einwohnern werden hier die meisten beim Schwarzfahren erwischt: in Dortmund wurden 10.203, in Frankfurt 10.656 und in Karlsruhe 4.337 Delikte wegen Schwarzfahrens sogar zur Anzeige gebracht.

Eine Versicherung gegen Schwarzfahren – wohl kein Modell für Deutschland

Während sich auch in Paris ähnliche Solidaritätsgemeinschaften für und mit Schwarzfahrern bilden, gibt es Länder in denen das Geschäftsmodell keine Chance haben wird. Das Schweizerische Bundesgericht hat nun entschieden, dass weder Haftstrafen noch Bußen auf Dritte übertragen werden können und Verträge, die dies beinhalten rechtsunwirksam sind.

Auch auf Deutschland trifft dies zu. Hier sind auch aktuell die einzigen Ambitionen, sich mittels sozialer Netzwerke vor Kontrolleuren zu warnen. Ob sich daraus mehr entwickelt und auch rechtlich doch noch Lücken gefunden werden können, bleibt zunächst fraglich. Aber warten wir mal ab...

Quelle: New York Times, Versicherungswirtschaft-heute.de