DAK soll Patienten Zahlung ärztlich verordneter Leistungen verweigert haben

Quelle: DAK-Gesundheit

Krankenkasse: Die Vorwürfe wiegen schwer. Die Caritas im Bistum Essen und die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe werfen der DAK vor, in dutzenden Fällen die Zahlung für ärztlich verordnete Leistungen verweigert zu haben, die von ambulanten Pflegediensten übernommen werden. Konkret geht es um Insulingaben und das Anziehen von Kompressionsstrümpfen. Außerdem werfen Diakonie und Caritas der DAK vor, dass diese Patienten auffordere, Verwandte und Nachbarn in die Pflege einzubeziehen. Für die Diakonie handele es sich dabei um "Leistungsverweigerung".

Verwandte und Angehörige sollen laut Caritias gezwungen werden, Leistungen zu übernehmen

Offenbar habe die DAK Fragebögen an Patienten verschickt, in denen diese gefragt wurden, ob die Pflegemaßnahmen durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn übernommen werden können. Caritasdirektor Andreas Meiwes: „Die Kasse will Patienten zwingen, dass Verwandte oder Nachbarn diese Leistungen übernehmen“. Nachdem es in Baden-Württemberg bereits Hunderte Beschwerden wegen dieser Fragebögen gegeben hat, prüft die Beschwerden jetzt der Bundesbeauftragte für Datenschutz. Dies berichtet das Onlineportal derwesten.de.

Die Diakonie vermutet Strategie zur Kostenreduzierung

Hannelore Böhnke-Bruns von der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe sagte gegenüber Der Westen, man habe kein Verständnis für die Fragebögen und die „Leistungsverweigerung“. Dahinter stecke laut Diakonie eine Strategie der Kasse, um steigende Ausgaben im Gesundheitswesen zu reduzieren. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, sei daher von der Diakonie um Unterstützung gebeten worden.

Verbraucherzentrale NRW rät zur rechtzeitigen Rücksprache mit dem Hausarzt




Die Verbraucherzentrale NRW äußert sich zu dem Vorgehen ebenfalls und findet es zumindest „grenzwertig“. Es sei zwar üblich, dass Angehörige die so genannte Behandlungspflege übernehmen. Die Entscheidung treffe allerdings ausschließlich der behandelnde Arzt. Daher sollten Patienten die Fragen erst nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder einem Experten der Verbraucherzentrale beantworten.

DAK hat umstrittenen Fragebogen vorerst zurückgezogen

Auf Nachfrage erklärte die DAK, sie habe den umstrittenen Fragebogen inzwischen zur Überarbeitung zurückgezogen. Gleichzeitig wies sie Vorwürfe zurück, sie würde Pflegeleistungen ablehnen. Die Krankenkasse teilte mit, dass 94 Prozent aller gestellten Anträge auf häusliche Krankenpflege bewilligt werden. Der Krankenkasse seien vielmehr „in den Abrechnungen der Pflegedienste Unstimmigkeiten aufgefallen“. So wären Leistungen abgerechnet worden, die nicht verordnet wurden, beispielsweise das An- und Ablegen von Kompressionsstrümpfen.

Quelle: derwesten.de