Berufsunfähigkeitsversicherung - Vereinbarte Rente oft zu niedrig

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Wer eine BU-Police abschließt sollte darauf achten, dass die vereinbarte Monatsrente ausreichend hoch ist. Bei einer Stichprobe stellte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fest: Zwei Drittel der Verträge sind drastisch untergedeckt! In diesem Fall reicht die vereinbarte Versicherungsleistung nicht aus, den Lebensstandard zu garantieren.

Wenn Erwerbstätige ihren Beruf krankheitsbedingt aufgeben müssen, droht nicht selten der soziale Abstieg. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bei voller Erwerbsminderung betrug 2013 im Schnitt nur 634 Euro im Monat, wie eine Auswertung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin ergab. Deshalb empfehlen auch Verbraucherschützer den zusätzlichen Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Fatal: Versicherte Monatsrente oft unter Niveau der Grundsicherung

Doch auch wer eine private BU-Police sein eigen nennt, wiegt sich oft in trügerischer Sicherheit. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von 326 Verträgen ergab, dass die versicherte Monatsrente im Schnitt nur 400 Euro beträgt. Damit bleibt die Summe weit unter der staatlichen Grundsicherung in Höhe von rund 700 Euro.

Das Armutsrisiko im Falle der Erwerbsunfähigkeit lässt sich mit einer derart niedrigen Rente nicht auffangen. Der Grund: Bezüge aus einer privaten Berufsunfähigkeitsrente werden bei Bedürftigkeit mit der staatlichen Grundsicherung verrechnet. Hier müssen Versicherungsnehmer aufpassen, dass die vereinbarte Absicherung hoch genug ist. Sonst haben sie jahrelang Prämien für ihre private BU-Police eingezahlt, erhalten aber dennoch nur 700 Euro Grundsicherung – ebenso wie ein Berufsunfähiger, der nicht privat vorgesorgt hat. Im schlimmsten Fall entpuppt sich die Police als Nullsummenspiel.

Faustregel: Mindestens zwei Drittel des bisherigen Nettolohns

Als Faustregel gilt, dass mindestens zwei Drittel des monatlichen Nettoeinkommens als monatliche Extra-Rente abgesichert sein sollten. BU-Versicherte sollten folglich überprüfen, ob die vereinbarte Summe hoch genug ist. Im Zweifel hilft eine vertraglich zugesicherte Nachversicherungsgarantie, die Rente bei besonderen Ereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Gehaltserhöhung nachträglich anpassen zu können – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen