Lebensversicherung - Versicherer könnten am LVRG scheitern

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Lebensversicherung - Die beschlossenen Neuregelungen im Lebensversicherungsreformgesetz bringt deutsche Lebensversicherer in enormen Zeitdruck. Immerhin bedarf es in den Unternehmen eine große Anzahl an kalkulatorischen Änderungen. Zudem müssen bis zum 1. Januar 2015 die Offenlegung einer Gesamtkostenquote des Versicherungsvertrages vor Vertragsabschluss und die komplette Angebots-Software umgestellt werden.

Sollten Versicherungsunternehmen die Neuerungen nicht fristgerecht realisieren können, besteht die Gefahr, dass Neugeschäft wegfällt.

Mit dem Lebensversicherungsreformgesetz kommen weitere regulatorische Anforderungen auf die Versicherer zu, die innerhalb kürzester Zeit umgesetzt werden müssen. "Die Tragweite des Gesetzes ist enorm, es betrifft fast alle Bereiche der Lebensversicherung und setzt die gesamte Branche unter enormen Zeitdruck. Es ist nicht nur eine Mammutaufgabe, für viele Versicherer wird es kaum möglich sein, alle Neuerungen mit Inkrafttreten des Gesetzes oder bis Ende des Jahres umzusetzen", so Andreas Hutfleß, Leiter des Geschäftsbereichs Versicherungen bei Steria Mummert Consulting.

Darüber hinaus ist das Neugeschäft der Lebensversicherer durch die Reform direkt betroffen, da sie eine neue Tarifgeneration einführen müssen. Das ist unmittelbar auf die im Reformgesetz enthaltene Absenkung der Höchstgrenze für den Zillmersatz von 40 auf 25 Promille sowie des Mindestzinssatzes für die Berechnung von Deckungsrückstellungen von 1,75 auf 1,25 Prozent zurückzuführen. "Lebensversicherer müssen deshalb ihre Angebots-Software bis spätestens November umgestellt haben, um das Neugeschäft nahtlos weiterführen zu können", erklärt Hutfleß weiter.

Eine weitere Auswirkung ist die Offenlegung einer Gesamtkostenquote des Versicherungsvertrages vor Vertragsabschluss. Die BaFin erhält zudem zusätzliche, erweiterte Befugnisse und kann Sanierungsmaßnahmen bei Versicherern anordnen, und die Versicherer selbst erhalten weniger Spielraum bei der Bestimmung der Ausschüttungen an ihre Aktionäre.

Quelle: Steria Mummert Consulting