Mütterrente - Auszahlungen nicht gleichzeitig

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Mütterrente: Ab dem 1. Juli 2014 haben Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, Anspruch auf die Mütterrente. Die erhöhte Rentenzahlung und die Nachzahlung erhalten jedoch nicht alle deutschen Rentner zur gleichen Zeit. Denn die Deutsche Rentenversicherung scheint mit der Aufgabe überfordert.

Rund 9,5 Millionen Rentner haben bundesweit den Anspruch auf die Mütterrente. Weder der Deutschen Rentenversicherung, noch dem für die Rentenzahlungen zuständigen Postrentenservice ist es daher möglich, alle Zahlungen gleichzeitig auszuführen. Dies betrifft sowohl die Nachzahlungen, als auch die erhöhten laufenden Rentenzahlungen, wie die Deutsche Rentenversicherung Bayern in einer Pressemeldung mitteilt.

Weitere Ermittlungen zur Mütterrente notwendig

Der Grund für die ungleichmäßigen Zahlungen: die Rentenversicherung ist mit der Mütterrente schlichtweg überfordert. Alleine rund 800.000 Bescheide erteilen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.

Zudem sind in einigen Fällen noch weitere Ermittlungen notwendig, bevor der Bescheid verschickt werden kann. Daher sei es leider nicht möglich, alle Mütterrenten gleichzeitig auszubezahlen und die Deutsche Rentenversicherung bittet hierfür um Verständnis. Bereits ab der ersten Rentenzahlung erhalten hingegen Neurentner die Mütterrente, die ab dem 1. Juli 2014 oder später in Rente gehen.

Die Deutsche Rentenversicherung hat für allgemeine Fragen rund um die Mütterrente ein kostenloses Servicetelefon eingerichtet. Dies ist von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr und am Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr unter der Nummer 0800/100 04 80 55 erreichbar.