Bundesregierung prüft Einführung einer Elementarschäden-Pflichtversicherung

Die Bundesregierung will die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden genauer prüfen. Dazu wurde eigens eine Arbeitsgruppe von Justizministern des Bundes und der Länder eingesetzt. Skeptisch steht die Bundesregierung der Vereinbarkeit einer Pflichtversicherung mit den Grundrechten von Versicherern und Versicherten gegenüber.

Bis dato lehnte die Bundesversicherung eine Versicherungspflicht für Elementarschäden stets ab. Doch nun soll die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden genauer geprüft werden. Auslöser dafür ist eine kleine Anfrage der Partei Die Linke.

Linke nimmt Vorgehen der Allianz zum Anlass

Die Partei befürchtet, dass Hauseigentümer in Hochwasser-Risikozone 4 künftig keine Möglichkeit mehr erhalten, eine Versicherung gegen Elementarschäden abzuschließen. Die Partei bezieht sich dabei auf das Vorgehen der Allianz. Diese hatte im vergangenen Jahr angekündigt rund 15.000 DDR-Altverträge zum Hochwasserschutz zu verteuern.

Um dem Sachverhalt auf den Grund zu gehen, wurde eigens von den Justizministern des Bundes und der Länder eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Dabei sollen unter anderem die voraussichtliche Kostensteigerung für Hausbesitzer, die Verhältnismäßigkeit solcher Eingriffe in Grundrechte und verfassungsrechtliche Probleme erörtert werden.

Bundesregierung: Skeptisch wegen Eingriff in Grundrechte

Beim Punkt der Grundrechte zeigte sich die Bundesregierung durchaus skeptisch. Immerhin führe ein Zwang zum Abschluss einer Versicherung gegen Elementarschäden zu einem Eingriff in die Grundrechte von Versicherern und Versicherten.

Vor kurzem hatte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth in einem Gastbeitrag in der Zeitschrift Versicherungswirtschaft vor der Einführung einer Elementarschäden-Pflichtversicherung gewarnt. „Eine Pflichtversicherung nimmt jeglichen Anreiz für Schutzmaßnahmen in den Gefahrenzonen. Schließlich wird im Schadenfall immer gezahlt – und zwar unabhängig davon, ob der Versicherte zuvor in Präventionsmaßnahmen investiert hat oder nicht. Zudem wäre die Pflichtversicherung ein Freibrief, um weiter in überschwemmungsgefährdeten Gebieten zu bauen.“, erklärte der GDV-Hauptgeschäftsführer.

Quelle: Heute im Bundestag