BVK: Provionsdeckelung kein Mittel in der Niedrigzinsphase

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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) warnt vor einer Provisionsbegrenzung und Stornohaftzeitverlängerung als Mittel gegen die Niedrigzinsphase. Im neuen Gesetzespaket des Bundes werden diese Maßnahmen diskutiert, um Lebensversicherern im aktuellen Zinsumfeld unter die Arme zu greifen. GDV-Präsident Erdland hielt sich auf GDV-Jahrespressekonferenz mit Äußerungen zum Entwurf zurück, bekräftigte aber nochmals GDV-Forderungen an die Politik zur Senkung von Bewertungsreserven.

Im August vergangenen Jahres hatten Versicherer vorgeschlagen, Provisionen zu deckeln und Stornohaftungszeiten zu verlängern. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) warnt vor solch einer Vorgehensweise. Mit dem beabsichtigten Gesetz könnte erneut in die unternehmerische Freiheit der Vermittler eingegriffen und eklatant gegen den Grundsatz der Privatautonomie verstoßen werden, heißt es in der Mitteilung des BVK. So hatten sich im vergangenen Jahres auch mehrere Unternehmen und Initiativen aus der Branche gegen eine solche Vorgehensweise ausgesprochen.

„Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum gerade Versicherungsvermittler, die mit ihrer sozial- und gesellschaftspolitisch unverzichtbaren Tätigkeit maßgeblich zu dem hohen Absicherungsniveau in Deutschland beigetragen haben, dafür Einkommensverluste zugunsten der Versicherungsunternehmen und eine Verlängerung der Stornohaftzeit hinnehmen sollten“, stellt BVK-Präsident Michael H. Heinz fest. „Letztendlich würde das zu Lasten der Verbraucher gehen, weil eine qualitativ hochwertige Beratung nur mit einer adäquaten Vergütung gewährleistet ist.“

Zum geplanten Gesetzesentwurf erklärte Alexander Erdland, dass sich der GDV derzeit nicht in der Lage sehe, zu bewerten, was politisch erarbeitet werde. Solange kein konkreter Entwurf vorliege, wollte man sich mit Äußerungen zurück halten. Bekräftigt wurde vor allem die Forderung, die Beteiligung der Kunden an Bewertungsreserven der Lebensversicherer zu senken als Mittel im niedrigen Zinsumfeld. „Bei der Änderung der Beteiligung an den Bewertungsreserven geht es darum, für die Lebensversicherung Brücken über die Niedrigzinsphase zu bauen“ erklärt der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft Alexander Erdland in einer kürzlich veröffentlichten Mitteilung des Verbandes. Auf der Jahrespressekonferenz des Verbandes bekräftigt er die Forderung nach einer Änderung für die Praxis der Bewertungsreserven. „Einige wenige aus dem Kollektiv werden durch Mitnahme aus den Bewertungsreserven begünstigt. Das sollte geändert werden“ so Erdland. Der GDV setzt sich nach eigenen Angaben ausschließlich für eine Änderung bei festverzinslichen Papieren ein. Deren Marktwerte sind durch die anhaltenden Niedrigzinsen stark aufgebläht worden. Die Versicherer müssten deshalb sehr hohe Ausschüttungen an Wenige leisten.