GKV und PKV im Koalitionsvertrag - Zusatzbeiträge in der GKV künftig einkommensabhängig

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Die Zukunft der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung ist offen. Noch vor der Wahl sollte es beim Sieg der SPD eine Bürgerversicherung geben - welche Absichten hegt die Große Koalition in Bezug auf das duale Krankenversicherungssystem in Deutschland? Der Marktbeobachter KVpro.de hat sich den Koalitionsvertrag genauer angesehen. So können die Krankenkassen ab 2015 den Zusatzbeitrag einkommensabhängig erheben.

Mit der großen Koalition im Bundestag bleibt die Zukunft des dualen Krankenversicherungssystems weiterhin offen, resümiert das Analysehaus. Ein Jahr nach der Einführung der Unisextarife stehe die gesamte Krankenversicherungsbranche vor mehr Herausforderungen, als vor der Problematik PKV und/oder GKV. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels dränge die Zeit, Reformen und zielgerichtete Maßnahmen im gesamten Krankenversicherungssystem seien unabdingbar.

Die große Koalition sieht an dieser Stelle scheinbar weniger Handlungsbedarf: „Betrachtet man den Koalitionsvertrag zum Thema Gesundheit bzw. Gesundheitsfinanzierung, stellt man fest: Konkrete zukunftsträchtige bzw. verbraucher- und generationengerechte Problemlösungen z. B. bei den Themen Altersrückstellungen, Zusatzbeiträge, Pflegeversicherung etc. – Fehlanzeige, im Gegenteil“ so KVpro.de. Die private Krankenversicherung wird im Koalitionsvertrag mit keinem Wort erwähnt.

Einkommensabhängige Zusatzbeiträge in der GKV

In den Plänen zur gesetzlichen Krankenversicherung heißt es im Koalitionsvertrag: „Die derzeitige gute Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht darüber hinweg täuschen, dass schon ab 2015 die prognostizierten Ausgaben des Gesundheitsfonds seine Einnahmen übersteigen werden. Dem wollen wir mit einer umsichtigen Ausgabenpolitik begegnen.“ Der Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent festgeschrieben.

Aus diesem Grund können die Kassen künftig Zusatzbeiträge einkommensabhängig vom versicherten Mitglied erheben: „Die gesetzlichen Krankenkassen erheben im Wettbewerb den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zukünftig als prozentualen Satz vom beitragspflichtigen Einkommen“ heißt es im Koalitionsvertrag. Die GKV erhält die Beitragsautonomie zurück, dafür setzt sich auch Gesundheitsminister Hermann Gröhe ein. Der derzeitige zusätzliche Arbeitnehmeranteil von 0,9 Prozent wird in diesen Zusatzbeitrag mit einfließen, den jede einzelne GKV für sich selbst bestimmen, erhöhen oder reduzieren kann.

KVpro.de plädiert für das duale Krankenversicherungssystem: "Ein Bundesausschuss bestimmt in absolut intransparenten Verhandlungen für alle GKV-versicherten Bürger, welche Behandlungsmethoden, welche Medikamente zu welchen Kosten und Honoraren für die GKV-Versicherten von den Ärzten angewendet und den gesetzlichen Krankenversicherungen schließlich bezahlt werden dürfen." Sollte die Tendenz dahin gehen, die PKV abzuschaffen, sei wenig Raum für Innovationen auf dem Markt. "Wer eine Abschaffung des dualen Krankenversicherungssystems in Deutschland fordert, die Angleichungen der Tarifleistungen von PKV und GKV unterstützt, schafft den Wettbewerb unter den Gesellschaften und vor allem die Wahlfreiheit der Verbraucher ab, die für sich jeweils beste Krankenversicherungslösung zu wählen und nach den individuellen persönlichen Möglichkeiten und Bedürfnissen zusammenzustellen." resümiert der PKV-Marktbeobachter.

Quelle: KVpro.de