Vermögensschadenhaftpflicht - die Sicherheit für Freiberufler

Bei der Vermögensschadenhaftpflicht handelt es sich um eine Berufshaftpflichtversicherung für Firmen und Freiberufler, bei welchen ein fachlicher Fehler tatsächlich Vermögensschäden verursachen kann. Die Zielgruppe sind Dienstleister, welche finanzielle Interessen ihrer Kunden wahrnehmen, etwa Architekten und Ärzte, die ohne Versicherungsschutz im Schadensfall mit ihrem Privatvermögen haften müssten.

Ob der Dienstleister den entsprechenden Versicherungsschutz hat, ist auch für deren Kunden wichtig. Ein Beispiel aus dem Alltag: Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen umziehen müssen, sind sehr oft gezwungen, die neue Wohnung über einen Makler anzumieten. Weil die Suche nach einem seriösen Makler manchmal eine reine Glückssache ist, gibt es eine Checkliste von Kriterien, anhand welcher der Kunde einschätzen kann, ob der Makler seriös ist oder nicht. Eines der Zeichen für Seriosität besteht darin, ob er eine Vermögensschadenversicherung besitzt. Für Immobilienmakler, die im Immobilienverband Deutschland organisiert sind, ist die Vermögensschadenhaftpflicht genauso verpflichtend, wie für einen Versicherungsmakler.

Weil das Aufgabenspektrum von Dienstleistern sehr breit gefächert ist, gibt es mittlerweile spezielle Angebote für verschiedene Branchen. Denn in der Berater- oder Medienbranche kann etwa ein sehr viel höherer Vermögensschaden entstehen als bei einem Handwerker, der einen Fehler macht. Deshalb decken Vermögensschadenversicherungen für diese Branchen auch ab.

Für die IT- und Medienbranche gibt es Versicherungspakete, in welchen neben der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch eine Betriebs- und Bürohaftpflichtversicherung enthalten ist. Macht der IT-Dienstleister einen Fehler, kann unter Umständen die ganze EDV für einige Tage ausfallen, was zu erheblichen Umsatzeinbußen führen kann. Noch gravierendere Schäden können in der Medienbranche entstehen: Werden etwa in der Werbung handwerkliche Fehler gemacht, entsteht dem Kunden möglicherweise über Jahre hinaus ein Imageschaden. Mehr zu diesem Thema.

Bei der Consulting-Haftpflicht ist beispielsweise ein passiver Rechtsschutz enthalten. Diese greift, wenn ein Kunde einen unberechtigten Anspruch gegen einen Berater oder eine Consulting-Firma durchsetzen möchte. Auch wenn der Verlierer eines eventuellen Gerichtsverfahrens die Verfahrenskosten tragen muss, ist die Abwehr dieser Ansprüche zunächst einmal sehr teuer. Der Beklagte muss neben seinem Rechtsanwalt unter Umständen auch ein Gutachten von unabhängigen Experten erstellen lassen, welches ihm eine fehlerfreie Arbeit attestiert.